Bosnien und Herzegowina zwischen Ethnokratie und Stabilitätsillusion

von Jens Woelk, 17.10.2018

Nahezu jeder Aufsatz oder Artikel über Bosnien und Herzegowina (im Folgenden: Bosnien) beginnt mit der – korrekten – Feststellung, dass das Land eines der komplexesten politisch-institutionellen Systeme ist. Am Sonntag, 7. Oktober 2018 war der achte Wahltermin für die 3,4 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger seit Ende des Krieges 1995. Nach einem sehr hitzigen Wahlkampf gingen viele nicht zur Wahl, ein Zeichen für die verbreitete Resignation. Schon vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung nur bei 54 Prozent, diesmal war sie mit 53,36 Prozent noch geringer. Dies liegt teilweise an der Komplexität des Wahlsystems, welche die der Institutionen widerspiegelt. Daraus folgt zum Beispiel, dass selbst Tage nach den Wahlen noch nicht alle Ergebnisse feststehen, insbesondere nicht die Sitzverteilung. 7.497 Kandidaten bewarben sich um insgesamt 518 Ämter in Präsidentschaft und Parlament des Staates, Präsidentenamt und gesetzgebenden Versammlungen der beiden Entitäten sowie den Versammlungen der 10 Kantone der Föderation von Bosnien und Herzegowina. Jeder Wähler hatte vier Wahlkarten, um seine Stimmen für die vielen Ämter auf den verschiedenen Ebenen abzugeben.

Das komplexe System ist Teil der Nachkriegsordnung, welche die "Internationale Gemeinschaft" dem Land zu Stabilisierung und Wiederaufbau auferlegt hat. Im November 1995 beendete das Friedensabkommen von Dayton auf amerikanischen Druck den schrecklichen Bürgerkrieg zwischen Bosniaken (Mehrheit der Bevölkerung), Kroaten (kleinste Gruppe) und Serben (mehr als ein Drittel der Bevölkerung). Der institutionelle Kompromiss entspricht der Logik des "Teile und Herrsche": Das Staatsgebiet wurde hälftig zwischen zwei „Entitäten“ geteilt, welche den kriegführenden Parteien entsprachen und ihre volle Autonomie sowie Kompetenzen und Ressourcen behielten. Dies war der Preis für den Erhalt des Staates, als Klammer mit einer sehr schwachen Zentralregierung. Nun stehen sich die Republika Srpska (RS), die sich 1992 für unabhängig erklärt hatte, dominiert von Serben und mit einem Drittel der Bevölkerung, und die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBH) gegenüber. Letztere hat zwei Drittel der Einwohner und war 1994 nach amerikanischer Intervention durch das Washingtoner Abkommen gegründet worden, um den Krieg zwischen Bosniaken und Kroaten zu beenden; ihr föderales System besteht aus 10 "Kantonen". Damit gibt es im bosnischen Staat zwei „Einheiten“ (entities), 10 Kantone und den kleinen Brcko-Distrikt, d.h. zusammen 14 Regierungen, 14 Parlamente (drei davon mit zwei Kammern!) und 14 Verfassungen für eine Bevölkerung von nur 3,8 Millionen! Die Schaffung dieses komplexen territorialen Regierungssystems diente dazu, zumindest formell die staatliche Integrität zu wahren, bei gleichzeitiger Autonomie für seine Teileinheiten, ohne jedoch durch den Krieg militärisch und mit ethnischen Säuberungen geschaffene Realitäten anzuerkennen.

Daher gelten die verschiedenen territorialen Einheiten des Systems auch rechtlich nicht als ethnisch homogen. Im Gegenteil, auf allen Ebenen gibt es verfassungsrechtliche und konkordanzdemokratische Garantien für die „konstituierenden Völker“ Bosniaken, Kroaten und Serben. Dadurch sollte der multinationale Charakter des Staates erhalten werden. Alle drei Gruppen sind überall - paritätisch oder proportional – in den Institutionen vertreten und verfügen über weitgehende Vetorechte. Es gelang jedoch nicht, das fehlende Vertrauen zwischen den Parteien wieder auf zu bauen. Der fehlende Wille zur Zusammenarbeit äußert sich regelmäßig durch die Nutzung der Vetorechte in einer Blockade der Institutionen oder der Entscheidungsprozesse.

Aus der Aufteilung fast aller institutionellen Positionen auf die drei großen Gruppen und zwischen den ethnisch getrennten Parteien folgt jedoch die Diskriminierung der Bürger, die sich nicht erklären wollen und deshalb als „andere“ gelten. Ihre Rechte wurden erst relativ spät beachtet, zunächst 2002 in einigen von der internationalen Gemeinschaft durchgesetzten Verfassungsänderungen auf der Ebene der Entitäten; später durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einer Reihe von Urteilen, in denen Bosnien der Verletzung der Europäischen Konvention über die Menschenrechte und Grundfreiheiten für schuldig befunden wurde (beginnend mit dem berühmten Urteil Sejdic-Finci im Dezember 2009). Diese Urteile wurden jedoch bisher sämtlich nicht umgesetzt, da dies zwangsläufig bedeuten würde, das System der ethnischen Dreigliederung im institutionellen Bereich grundlegend zu verändern, mit Auswirkungen auf die gesamte, komplexe territoriale Struktur. In Ermangelung einer gemeinsamen Vision für den Staat ist das Thema Verfassungsreform nach einigen gescheiterten Versuchen seit mehr als einem Jahrzehnt auch von der „internationalen Gemeinschaft“ praktisch aufgegeben worden. Nach Übernahme der Regie im Land vom Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft sieht die Europäische Union alle Reformen in der Perspektive der Vorbereitung des Landes auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft, daher müssen diese Reformen auf allen Ebenen freiwillig, nachhaltig und koordiniert sein. Es wird nun versucht, mit „technischen“ Reformen und viel Detailarbeit weiterzukommen, mit unterschiedlichem Erfolg und vielen Verzögerungen und Misserfolgen (aufgrund der Blockademacht auch kleinerer Parteien).

Da Reformen zur Umsetzung der Urteile ausblieben, wurde die kollektive Präsidentschaft des Staates erneut auf der Grundlage des 2009 für menschenrechtswidrig erklärten Wahlrechts gewählt. Im Widerspruch zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wählen die Wählerinnen und Wähler in der Republika Srpska einen serbisches Mitglied(auch wenn nicht alle Wähler in der RS Serben sind), während die in der Föderation registrierten Wählerinnen und Wähler das kroatische und das bosniakische Mitglied wählen (sie können daher weder für einen serbischen oder einen „anderen“ stimmen).

Diese Situation verdeutlicht die Widersprüche und Spannungen zwischen den drei unterschiedlichen Logiken, auf denen das System basiert: das ethnische Prinzip (die konstituierenden Völker), das Territorialprinzip (die zwei Entitäten) und der Schutz der individuellen Menschenrechte (die jedoch durch Diskriminierung und Ausgrenzung verletzt werden, um die beiden anderen Prinzipien zu befolgen). Es ist praktisch unmöglich, ein Element dieses Systems zu ändern, ohne die jeweils zugrunde liegende Logik anzutasten und ohne empfindliche Gleichgewichte zu verschieben, von einer ethnischen Demokratie hin zu einer bürgerlich-liberalen Demokratie, die auf individuellen Grundrechten basiert.

Die meisten Parteien stellen sich weiterhin als Garant und Verteidiger der eigenen ethnischen Gruppe gegen die anderen Gruppen dar, welche als Bedrohung hingestellt werden; in Wirklichkeit besteht zwischen ihnen aber ein Machtkartell. Bei den jüngsten Wahlen gewannen wieder die großen ethnischen Parteien: die Partei von RS Präsident Milorad Dodik, die „sozialdemokratische“ SNSD hat sich in eine serbisch-nationalistische Partei verwandelt, die jede Stärkung der Zentralregierung über das nach dem Daytonabkommen notwendige Minimum hinaus verweigert. Bekannt für seine Sezessionsdrohungen kandidierte RS Präsident Dodik wegen der Mandatsbegrenzung nun ironischerweise für die Präsidentschaft des Staates, von dem er „seine“ RS loslösen möchte. Seine Rhetorik blieb unverändert: unmittelbar nach seiner Wahl (mit 55 Prozent, gegenüber 42 Prozent des anderen serbischen Kandidaten) äußerte er, dass er seinen Amtssitz nicht in der Präsidentschaft nehmen wird, sondern im in der RS gelegenen Ost-Sarajevo. Bakir Izetbegovi?, Sohn des bosnischen Präsidenten während des Krieges, Alija Izetbegovi?, konnte nicht mehr für die größte bosniakische Partei SDA antreten, aber sein Nachfolger Šefik Džaferovi? (SDA) gewann den bosniakischen Sitz in der Präsidentschaft (mit über 36 Prozent ). Die beiden Parteien wurden auch in den Versammlungen ihrer jeweiligen Entitäten als relative Mehrheit bestätigt.

Die eigentliche Überraschung ist der Erfolg des kroatischen Kandidaten, Željko Komši? (Demokratische Front, DF), der mit über 50 Prozent der Stimmen (darunter sehr viele von Bosniaken) seinen nationalistischen Konkurrenten Dragan Covic (HDZ) besiegte. In der Logik der ethnischen Lager bestreiten die Kroaten der HDZ erneut die Legitimität dieses Erfolgs: Komši? sei kein „echter“ Vertreter der Kroaten, da er nicht von einer kroatischen Mehrheit gewählt wurde (obwohl das Wahlsystem nur die Kandidatinnen und Kandidaten auf Angabe der Ethnizität verpflichtet und nicht die Wähler). Für die Demokratische Front von Komši? lief es bei den Parlamentswahlen dagegen nicht gut (nur 9 Prozent, gegenüber 14 Prozent im Jahr 2014). Die andere interethnische Partei, SDP, schaffte es jedoch, ihren Stimmenanteil zu erhöhen, von 9 Prozent auf 14 Prozent (zusammen hätten beide, DF und SDP, etwa 23 Prozent erreicht, wie vor ihrer Spaltung im Jahr 2012).

Eine weitere Überraschung ist das Ergebnis der Naša Stranka („Unsere Partei“): die liberal-sozialistische und interethnische Bürgerbewegung war und ist vor allem in Sarajevo stark, zieht aber jetzt zum ersten Mal auch ins staatliche Parlament ein (4,6 Prozent) und punktete vor allem auch außerhalb der Stadt und des Kantons Sarajevo (wo sie mit 13 Prozent an zweiter Stelle steht). Enttäuschend schnitt eine der mächtigsten Persönlichkeiten des Landes ab: Fahrudin Radoncic, häufig als „bosnischer Berlusconi“ bezeichnet, da er die größte Zeitung besitzt (Dnevi Avaz), konnte mit seiner SBB („Union für eine bessere Zukunft“) nur 6 Prozent erreichen, ein Verlust von 8 Prozent gegenüber den Wahlen 2014.

Die von den großen Parteien während des Wahlkampfes eingesetzte, nationalistische Rhetorik soll die Wähler von den immensen wirtschaftlichen und sozialen Problemen des Landes ablenken und jede größere Reform verhindern, da diese die Grundlagen der politischen Macht gefährden könnten. So wird beispielsweise im zwischen Kroaten und Bosniaken geteilten Mostar seit 2008 auf kommunaler Ebene gar nicht mehr gewählt: seitdem führen dort der Bürgermeister des kroatischen HDZ und der Verwaltungschef von der bosniakischen SDA Partei gemeinsam die Geschäfte, ohne jede Kontrolle durch die Bürger. Alle Vermittlungs- und Reformversuche der letzten Jahre sind gescheitert; der Status quo und die unkontrollierte Macht sowie deren Erhalt sind zu attraktiv.

Nach diesen Wahlen scheint alles möglich, außer einer rationalen Politik für die Bürger. Mit Miloradik Dodik in der Staatspräsidentschaft sind häufige Blockaden von Entscheidungen und eine deutliche Eskalation der politischen Konfrontation vorprogrammiert. Das ethnische Kartell wird vermutlich durch ein Bündnis zwischen den beiden großen ethnischen Parteien SNSD und SDA fortgesetzt, auch wenn sie dazu weitere Parteien brauchen werden. Die kroatische nationalistische Partei (HDZ) hat bereits Obstruktionspolitik angekündigt, da sie die Wahl des Kroaten (Komši?), nicht akzeptiert, da dieser nicht (allein) durch kroatische Stimmen legitimiert ist, sondern mehrheitlich von Bosniaken gewählt wurde. Die HDZ könnte die Konstituierung der verschiedenen Versammlungen verhindern, insbesondere jene der zweiten Kammern zur Vertretung der drei konstituierenden Völker ("Häuser der Völker") in der Föderation und auf staatlicher Ebene. Diese sind notwendig, um auf der jeweiligen Ebene eine Regierung zu bilden. Diese Obstruktion wird durch ein Verfassungsgerichtshofurteil von 2016 begünstigt, welches einige Bestimmungen des Wahlgesetzes zur Zusammensetzung der „Völkerkammer“ in der Föderation für nichtig erklärte, ohne diese zu ersetzen. Der Gesetzgeber war aufgerufen, eine Wahlrechtsreform auszuarbeiten und zu verabschieden, hat dies jedoch bis heute nicht getan.

Der Kroate Komši? könnte eine wichtige Rolle als "ziviles" Gegengewicht zu den erstarrten ethnischen Positionen spielen. Eine Entspannung im internen „Kalten Krieg“ zwischen den Gruppen, der letztlich trotz aller Rhetorik nur dem eigenen Machterhalt dient, wäre ein notwendiger Lichtblick. Derzeit verlassen viele in einem Massenexodus das Land, um dauerhaft in Deutschland und Österreich zu arbeiten und zu leben: Nicht mehr nur junge Menschen und Facharbeiter kehren dem Land den Rücken, sondern ganze Familien in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft anderswo. Dieser Exodus sollte alle, nationalistische Politiker und die Europäische Union sowie andere internationale Akteure, alarmieren. Er zeigt deutlich, dass der Status quo in Bosnien nicht dauerhaft stabil oder nachhaltig sein kann. Eine Lösung für das Land kann nicht in Abschottung und Verteidigung der jeweiligen Gruppen liegen. Eine Verbesserung der Gesamtsituation kann im Gegenteil nur durch Öffnung und Zusammenarbeit erreicht werden. Im derzeitigen System kann dies kaum gelingen. Inzwischen wählen die Wählerinnen und Wähler, die nicht wirklich mitreden und mitentscheiden können, die einzige ihnen verbleibende Option: sie gehen. "Voice or Exit" ...

 

Eine Analyse der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den westlichen Balkanstaaten finden Sie im Buchkapitel:

Woelk, Jens, From Enlargement Perspective to “Waiting for Godot”? Has the EU Lost its Transformative Power in the Balkans? In: Antoniolli, Luisa/Bonatti, Luigi/Ruzza, Carlo (eds.), Highs and Lows of European Integration. Sixty Years After the Treaty of Rome, Springer, Wien 2019, pp. 27-47   (ISBN 978-3-319-93625-3)

Die verschiedenen Beiträge des von Professoren der School International Studies der Universität Trento herausgegebenen Buches analysieren aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven Herausforderungen des europäischen Integrationsprozesses und vertiefen aktuelle Fragen, wie der Erfolg populistischer und anti-europäischer Parteien sowie Brexit und die Euro-Krise.

Siehe die Website: https://www.springer.com/gp/book/9783319936253

Informationen zu Jens Woelk



Jens WoelkAssociate Professor, School of International Studies und Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Trient


jens.woelk@unitn.it

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