Gemeindekooperationen: Fünf Projekte, fünf Lösungen

von , 03.12.2014

Das Institut für Föderalismus begrüßt jede Initiative, die zur Steigerung der Effizienz auf Gemeindeebene beitragen. Während die Bilanz von Gemeindefusionen eher zwiespältig ist und die sozialen Kosten eine solche Reform vielfach nicht rechtfertigen, ist das Potenzial von Gemeindekooperationen bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Das Institut für Föderalismus hat im Auftrag zweier Tiroler Gemeinden fünf Beispiele der Zusammenarbeit in den Bereichen Bau- und Recyclinghöfe sowie Bauverwaltungen mit unterschiedlichen  Kooperationstiefen verglichen, hier eine Kurzfassung:

Dienstleistungszentrum Blumenegg in Thüringen/Vorarlberg: Erstmals haben in Vorarlberg zwei Nachbargemeinden (Thüringen und Bludesch) Bauämter, Baurechtsverwaltung, Wertstoffsammelzentren und Bauhöfe zusammengelegt und mit Investitionskosten von 2,745 Millionen Euro ein gemeinsames Gebäude, eröffnet im April 2013,  errichtet. Die Baurechtsverwaltung wurde dem Gemeindeverband beigegeben, sie agiert aber weiter im Auftrag des jeweiligen Bürgermeisters als oberster Baubehörde. Der Gemeindeverband wird auch für Dritte tätig; er leistet für die Gemeinde Röns verschiedene Servicetätigkeiten und erledigt für die sechs Gemeinden des Großen Walsertales die Baurechtsverwaltung. Die Abrechnung erfolgt über Kostenschlüssel, die Mitarbeiter werden übernommen oder sind dienstzugeteilt.  Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist, so die Verantwortlichen, erfolgsentscheidend! Unbestritten ist heute schon, dass ein Vielfaches an Komfort, Öffnungszeiten und Service geboten wird.

Dienstleistungszentrum Vier-Sonnen (dlz4sonnen) in Aspach/OÖ: Das „Dienstleistungszentrum Vier-Sonnen“ der Gemeinden Aspach, Höhnhart, Rossbach und St. Veit im Innkreis mit dem Ziel der Kostensenkung bei gleichzeitiger Steigerung der Dienstleistungsqualität errichtet. Vier Einzelbauhöfe gingen in einem gemeinsamen Bauhof auf. Die Baulichkeit wurde 2005 in Betrieb genommen, die Investitionen betrugen 1,98 Millionen Euro.  Die Ziele wurden erreicht, resümieren die Verantwortlichen: Höhere Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bessere Rund-um-die-Uhr-Betreuung (Winterdienst), höhere Schlagkraft und Entlastung der Gemeindeverwaltungen. Die Baukosten konnten um 1,4 Millionen Euro reduziert, die laufenden Kosten um  jährlich  140.000 Euro gesenkt werden. Die Mitarbeiter wurden vom Gemeindeverband übernommen, wobei auch hier auf die Sensibilität dieses Themas verwiesen wird. In der Zwischenzeit wurde die Zusammenarbeit auf Altstoffzentrum, Essen auf Rädern, Gewerbegebiet, EDV-Server und Verwaltung ausgeweitet.

Gemeinsamer Bauhof Itter – Söll/Tirol: Der im Juli 2014 in Betrieb genommene gemeinsame Recycling- und Bauhof (in Betrieb seit Oktober) der Gemeinden Itter und Söll ist von einer hohen Eigenständigkeit beider Gemeinden geprägt. Das Personal bleibt bei den Gemeinden, Fahrzeuge und Werkzeuge werden von den Trägergemeinden zur Verfügung gestellt, das Gebäude mit Kosten von 2,6 Mio. € wurde auf privatrechtlicher Basis errichtet. Der Recyclinghof wird von der Gemeinde Söll betrieben, die Gemeinde Itter zahlt nach eingelieferten Mengen.

Recyclinghof der Gemeinde Polling/Tirol: Der Recyclinghof der Gemeinde Polling steht im Wege eines auf zwanzigjährigen Mietvertrages auch der Gemeinde Flaurling zur Verfügung. Die seit Jahresbeginn 2012 laufende Zusammenarbeit hat sich bestens bewährt. Die Bürger beider Gemeinden zahlen die gleichen Gebühren, die Ausgaben werden nach einem bevölkerungsbezogenen Schlüssel abgerechnet. Für die  vereinbarten Öffnungszeiten stellt jede Gemeinde einen Mitarbeiter ab.

Baurechtsverwaltung Region Vorderland/Vorarlberg: Im Jahr 2003 wurden die ersten Untersuchungen über die Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation in den Bereichen GIS, Buchhaltung und Lohnverrechnung, Steuern und Abgaben, Bauhof und Baurecht gestartet. Zwischenzeitlich arbeiten 12 Gemeinden mit insgesamt 32.000 Einwohnern auf freiwilliger Basis zusammen. Sämtliche Agenden des Baugesetzes und der Verordnungen (Bauverfahren, Kundmachung,, mündliche Verhandlung, Bescheid, Schlussprüfung…), Wasser- und Kanalanschluss (Bescheid), Ausnahmen von Abstandsvorschriften (Bescheid), Hausnummernvergabe, GWR-Erfassung werden von der Verwaltungsgemeinschaft erledigt. Der Bürgermeister bleibt Baubehörde 1. Instanz, der Leiter der Baurechtsverwaltung erhält die Befugnis, für den Bürgermeister Entscheidungen zu treffen (Unterschriftsbefugnis). Der  Start der gemeinsamen Baurechtsverwaltung, die jährlich rund 700 Fälle abarbeitet, ist bestens gelungen, nun bereits Start der Finanzverwaltung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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