16.03.2009„Intergovernmentale Beziehungen in Österreich“. Erfolgreicher Roundtable im Rahmen eines internationalen ProjektesIn diesem Rahmen wurden Impulsbeiträge über die Verflechtung der intergovernmentalen Institutionen in Österreich unter verschiedensten, nämlich juristischen, politologischen und finanzwissenschaftlichen Aspekten vorgetragen. Die Referenten präsentierten ihre Sichtweisen sowohl aus theoretischer, als auch aus praktischer Sicht.
Den Beginn machten Dr. Franz Fallend (Abteilung Politikwissenschaft der Universität Salzburg) und em. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien) zum Programmpunkt „Charakteristika, historische Entwicklung und Einfluss von intergovernmental relations auf den Föderalismus in Österreich“.
Als treibende Kräfte für die Kooperation von Gebietskörperschaften kristallisierten sich hierbei vor allem ökonomisch-fiskalische Ungleichgewichte, Ressourcenmanagement und parteipolitische Aspekte heraus. Ebenso wird der Europäischen Union eine maßgebliche Rolle zuerkannt. Da die herkömmlichen politisch-administrativen Grenzen insbesondere bei den Regionalförderungen überschritten werden, ist eine verstärkte Koordination und Kooperation der einzelnen Länder unumgänglich geworden. Als bedeutende Institutionen sind hier die Verbindungsstelle der Bundesländer, die Länderkonferenzen sowie die Beiräte in den Bundesministerien zu erwähnen.
Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck), Dr. Robert Gmeiner (Verbindungsstelle der Bundesländer in Wien) und Dr. Karl Irresberger vom Bundeskanzleramt in Wien gewährten den Teilnehmern Einblicke zum Thema „Legislative und exekutive intergovernmental relations in Österreich“.
In diesem Themenblock wurde neben der Stellung des Bundesrates als Drehscheibe intergouvernmentaler Beziehungen zwischen Bund und Ländern (gesetzliche Konzeption und praktische Handhabung) auch auf die Konzeption von Art 15a B-VG – Vereinbarungen eingegangen. Als umstrittener Diskussionspunkt stellt sich die Regelung des § 24 Abs 9 FAG dar, wonach die Länder mehr oder weniger dazu „gezwungen“ werden, die Art 15a – Vereinbarung zu ratifizieren, widrigenfalls die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben gekürzt werden. Das Maß an Freiwilligkeit einer derartigen Vereinbarung, wie es der Gesetzgeber in seiner ursprünglichen Intention eigentlich festgeschrieben hatte, scheint in diesem Licht äußerst fragwürdig.
Nach der Mittagspause referierten Dr. Gerold Glantschnig (Verfassungsdienst der Kärtner Landesregierung) und em. o.Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck) über Vereinbarungen und Abkommen zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften. Dr. Glantschnig gewährte zunächst einen kurzen historischen Einblick in die Entwicklungsgeschichte. In der Folge wurde neben den bereits erwähnten Art 15a – Vereinbarungen auch auf jene nach Art 107 B-VG eingegangen. Die Experten legten dar, dass sowohl die „Rechtsharmonisierung“, als auch die Initiierung oder Vorbereitung von gemeinsamen Rechtsgrundlagen als maßgebliche Faktoren zu nennen sind, welche die unterschiedlichsten Institutionen zu einer Kooperation bewegen.
Im Anschluss präsentierten Dr. Eva Tobola vom Finanzministerium in Wien und Univ.-Prof. Dr. Erich Thöni vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Innsbruck ihre Ansichten zur Thematik der finanzpolitischen Aspekte. Als wesentlichster Punkt ist bei diesen beiden Vorträgen der Reformierungsbedarf des Finanzausgleichs zu nennen. Obwohl im Regierungsprogramm Überlegungen angestrebt werden, wie eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern aussehen könnte und wie Länder- und Gemeindeautonomien gestärkt werden sollten, sind keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Reformierung des Finanzausgleichs und der Finanzverfassung enthalten.
Den Abschluss bildeten die Referate von Univ.-Doz. Dr. Peter Bußjäger und Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Karlhofer (Institut für Politikwissenschaft der Universität Innsbruck) über die Auswirkungen von intergouvernmentalen Beziehungen auf politische Verantwortlichkeit und Entscheidungen.
Im Rahmen des letzten Programmpunktes wurde der österreichische Föderalismus als jener mit einem hohen Grad an „Verflechtungen“ deklariert: Verantwortlichkeiten können oft nicht klar zugeordnet werden oder „verschwimmen“ gar und führt dieser Umstand letztlich zum Unterlaufen des Prinzips der Gewaltenteilung. Es kristallisierte sich heraus, dass der kooperative Föderalismus keineswegs frei von Sachzwängen ist, obwohl in formaler Hinsicht natürlich Kooperationsfreiheit besteht. Durch die verschiedensten Umstände werden die einzelnen Akteure mehr oder weniger zur Kooperation „gezwungen“. Die Frage, ob der kooperative Föderalismus vielleicht gar nur in dieser Art und Weise funktionieren kann, führte in der darauf folgenden Diskussionsrunde zu interessanten Statements der Experten.
Als Resumée kann jedenfalls der Schluss gezogen werden, dass in den Referaten äußerst wichtige Fragen zu den bundesstaatlichen Strukturen und Kooperationen aufgeworfen wurden, die in der Wissenschaft bei weitem noch nicht vollständig erforscht sind.
Auf Grund der hervorragenden Kooperation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte ein guter Mix an interessanten Aspekten und Eindrücken gewonnen werden.
Das Institut für Föderalismus bedankt sich bei allen Referenten und Teilnehmern für diese erfolgreiche Veranstaltung. Die Ergebnisse des Roundtable werden derzeit im Rahmen eines Country Chapters verarbeitet und zusätzlich in der Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus veröffentlicht. [Zurück zur Auswahl] |

