Institut für Föderalismus

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NEWS

26.11.2009

Deutschlands föderale Ordnung nach den Föderalismusreformen I und II



Prof Dr. Sturm ging eingangs auf Föderalismustheorien und die aktuelle Situation des Föderalismus in Deutschland ein und hielt fest, dass entsprechend einer aktuellen Studie die Bürger zwar mehr Kompetenzen für die Länder wollen, gleichzeitig aber alle wichtigen Politikfelder bundeseinheitlich geregelt haben möchten.
 
Ausführlich befasste sich der Referent mit den Ergebnissen des Föderalismusreform I, die zu einer gewissen Entflechtung der Kompetenzen –- etwa Abschaffung der Rahmengesetzgebung – sowie einer Stärkung der Landesparlamente geführt hat. Weitere wichtige Reformpunkte waren die „Entblockierung des Bundesrates“ und eine neue Europafähigkeit des deutschen Föderalismus.
 
Bei der Umsetzung der Föderalismusreform II war eine Modernisierung der Finanzverfassung geplant, die allerdings nicht gelungen ist. Ein Kernpunkt der Reform war die Verankerung der „Schuldenbremse“ im Grundgesetz. Kritisch hielt Prof. Dr. Sturm fest, dass es weiterhin mehr Politikverflechtung, weniger Transparenz sowie eine Entmachtung der Länder gebe. Durch den Großen Steuerverbund stehen den Ländern keine bedeutsamen autonomen Steuerquellen zur Verfügung.
Abschließend stellte er kritisch fest, dass das Thema „Wettbewerbsföderalismus“ zu den Akten gelegt werden müsse und dass man der faktischen Selbstabschaffung des deutschen Föderalismus einen Schritt näher gekommen sei.
 
Die einzelnen Thesen des Vortrags sind als pdf-Datei abrufbar.

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