27.03.2009
Föderalismus Info 2/2009
Der Rechnungshof hat 315 Vorschläge zur Verwaltungsreform präsentiert, die als Basis für die Arbeit der entsprechenden Arbeitsgruppe der Regierung dienen sollen. Aus Sicht des Föderalismusinstituts zeigt sich an diesen Vorschlägen das Grundsatzproblem jeder Verwaltungsreform: Nur durch ein massives Zurückfahren von staatlichen Leistungen sind echte Einsparungen zu erzielen. Eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe – so dringend und richtig diese auch sind – bringt nur relativ geringe Einsparungen. Das Bemühen um eine umfassende Aufgabenkritik und Deregulierung wird vom Institut unterstützt. Wir warnen in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich vor weiteren Zentralisierungen im Gesundheitswesen, die sich schon bisher als Kosten treibend erwiesen haben. Vorsicht auch vor einem Etikettenschwindel bei der Neuorganisation der Schulverwaltung. Hier würde nur eine umfassende Übertragung in den Verantwortungsbereich der Länder Effizienzsteigerungen und Kostenersparnis bringen.
10 Tage Begutachtungsfrist für das Budgetbegleitgesetz 2009 sah das Bundesministerium für Gesundheit für die Länder vor – und das, obwohl massive Eingriffe in Länderrechte geplant sind. Das Vorgehen des Bundes in diesem Zusammenhang wird nach Meinung des Föderalismus-Instituts immer dreister und inakzeptabler. Auch inhaltlich können sich die Länder dieses Gesetz nicht gefallen lassen: Gut wirtschaftende Gebietskrankenkassen werden massiv, vor allem gegenüber der Wiener GKK benachteiligt, die mit Abstand die größten Verluste schreibt und bisher die wenigsten Reformmaßnahmen getroffen hat. Auch die mit 1. Jänner erfolgte Senkung der Umsatzsteuer würde zu Einnahmenverlusten für die Länder führen, ohne dass diesen ein Mitspracherecht oder gar die Möglichkeit der Kompensation dieser für ihre Aufgabenerfüllung nötigen Einnahmen eingeräumt wurde.
- ein in der Höhe nicht ausgewiesener einmaliger Zuschuss des Bundes für Gebietskrankenkassen mit negativem Reinvermögen zum Zeitpunkt 31. Dezember 2008;
- die Auflösung der so genannten Katastrophenmittel im Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen und eine Aufteilung der Mittel (überwiegend zugunsten der Wiener Gebietskrankenkasse);
- eine Umverteilung bestimmter Mittel der pauschalen Beihilfe nach dem GSBG (und zwar jener Mittel, welche aufgrund der Überdeckung der nicht abziehbaren Vorsteuer aufgrund der Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente entstanden sind, auf die genannten Gebietskrankenkassen mit negativem Reinvermögen).
Nach Auffassung des Instituts für Föderalismus finden die Bemühungen der Länder um die Verwaltungsreform (Dienstrechtsreformen, Kosten- und Leistungsrechnung, wirkungsorientierte Verwaltung, Verfahrensbeschleunigung) in der Öffentlichkeit noch zu wenig Beachtung. Im Rahmen eines neuen Projektes „Zwischenbilanz der Verwaltungsreform“ des Instituts soll daher eine umfassende Leistungsbilanz zur Verwaltungsreform erstellt und dabei der aktuelle Stand der Verwaltungsreform auf Landesebene, aber auch auf Bundesebene, dargestellt werden. Es ist geplant, dass Experten der einzelnen Länder bzw des Bundes nach einem einheitlichen Raster (Themenvorgabe, Umfang) Berichte zum Stand der Verwaltungsreform verfassen, die dann vom Institut ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst und publiziert werden sollten. Bis Dezember 2009 sollen die Rohberichte erstellt werden, der zusammenfassende Bericht durch das Institut soll die Ergebnisse im Mai 2010 präsentieren.
Welchen Mehrwert bringt die im Reformvertrag vorgesehene und teilweise bereits informell praktizierte Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen und regionalen Parlamente für die Regionen in der Europäischen Union? Nimmt die europäische Rechtsetzung das Subsidiaritätsprinzip ernster als bisher? Wird sich der Europäische Gerichtshof zum Hüter des Subsidiaritätsprinzips aufschwingen? Eine gemeinsam von der EURAC research, Bozen, der Universität Trient und dem Institut für Föderalismus organisierte Veranstaltung, die unter der Schirmherrschaft der Provinz Trient und des Südtiroler Landtages steht, möchte sich diesen Fragestellungen widmen und sich mit der Kompetenzaufteilung und der Subsidiarität nach dem Vertrag von Lissabon sowie mit der parlamentarischen Subsidiaritäts-Kontrolle in der Praxis auseinandersetzen. Das genaue Programm und die ReferentInnen entnehmen Sie bitte den pdf-Dateien auf unserer Homepage.