Das neue italienische Wahlgesetz
von Francesco Palermo, 22.05.2015Nach heiklen Diskussionen hat das italienische Parlament am 4. Mai das neue Wahlgesetz für die Abgeordnetenkammer, ein besonderer Schwerpunkt im Regierungsprogramm Renzis, endgültig verabschiedet. 334 Abgeordnete stimmten dabei für die Reform, 61 dagegen, während sich vier enthielten und nicht wenige vor der Abstimmung den Plenarsaal verlassen hatten. Mit der Unterzeichnung durch den kürzlich gewählten Staatspräsidenten Sergio Mattarella wurde die Reform schließlich besiegelt (G. 52/2015) (http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2015/05/08/15G00066/sg).
Das auf den Namen Italicum getaufte Wahlgesetz wird das bisherige Wahlgesetz aus dem Jahre 2005, das vom italienischen Verfassungsgerichtshof in zwei wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt wurde, ersetzen. In Kraft treten wird es jedoch erst mit 1. Juli 2016. Bis dahin soll auch die parallel laufende Verfassungsreform zur Umstrukturierung des Senats abgeschlossen werden. Diese soll das Ende des perfekten Zweikammersystems und die Bildung eines Senats zur Folge haben, der in Zukunft aus 74 Vertretern der Regionen, 21 Bürgermeistern (1 je Region) und 5 vom Staatspräsident ernannten Senatoren zusammengesetzt sein soll.
Das neue Wahlgesetz beinhaltet einige wichtige Änderungen: Es sieht - mit wenigen Ausnahmen, etwa in der autonomen Region Trentino-Südtirol - sehr knappe Listen mit zwischen zwei und neun Kandidaten vor und führt etwa die Abgabe von zwei Vorzugsstimmen wieder ein. Die Listenführer werden von der jeweiligen Partei festgelegt und gelten somit automatisch als erstgewählte ihrer Liste. Bei der Stimmabgabe gilt die doppelte Vorzugsstimme, das heißt, dass bei der Vergabe von zwei Vorzugsstimmen diese automatisch an zwei Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts vergeben werden müssen.
Zudem wird eine obligatorische Mindestgrenze für den Erhalt der Mehrheitsprämie eingeführt, die der Siegerliste 340 der 630 Sitze (55%) garantieren soll. In den Genuss dieser Prämie kommt jene Liste, die mindestens 40 Prozent der Stimmen erhält. Erzielt eine Liste allerdings bereits im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen, kommt diese Prämie nicht zum Einsatz. Eine bedeutende Änderung dabei ist, dass diese Prämie nur eine Liste, jedoch keine Listenkoalition erhalten kann, wie dies bis dato der Fall und eigentlich charakteristisch für das italienische politische System war. Sollte es keiner Liste gelingen, diese Prozentmarke zu erreichen, würde die Prämie nach einem zweiten Wahlgang, der ausschließlich zwischen den beiden stimmenstärksten Parteien ausgetragen werden würde, vergeben werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung der 3-Prozent-Hürde, die eine Liste erreichen muss, um in die Abgeordnetenkammer zu gelangen. Listen ethnischer Minderheiten, wie etwa die Volkspartei in Südtirol, bräuchten hingegen wie bisher mindestens 20 Prozent der Stimmen auf regionaler Ebene.
Für die autonomen Regionen Trentino-Südtirol und Aostatal wurden zum Teil Sonderregelungen vereinbart. Doch wurden dort vermehrt Stimmen des Unmuts laut, die die Überrepräsentation dieser Regionen bzw. die Unterrepräsentation der politischen Minderheiten durch das neue Wahlgesetz beklagten. Die Region Trentino-Südtirol wird wie bereits im Jahre 2013 auch in Zukunft durch elf Abgeordnete in der Abgeordnetenkammer vertreten sein, wobei acht Sitze den meistgewählten Kandidaten in den acht Ein-Mann-Wahlkreisen (vier in Südtirol bzw. vier im Trentino) zufallen. In diesen Ein-Mann-Wahlkreisen ist allerdings keine Frauenquote vorgesehen, wobei dies auch nicht möglich wäre. Komplexer hingegen gestaltet sich die Vergabe der übrigen drei Sitze: Diese werden nach dem Verhältnisprinzip vergeben. In anderen Worten werden sie in einem einzigen regionalen Wahlkreis an eine der Listen vergeben, die einen der Kandidaten der Ein-Mann-Wahlkreise unterstützt.
In der Praxis kann der Wähler in Trentino-Südtirol also seine Stimme einem Kandidaten seines Ein-Mann-Wahlkreises geben sowie einer Liste, die den Kandidaten unterstützt. Dabei werden keine Vorzugsstimmen vergeben. Mittels dieser Stimmen an die Listen, die nur sehr knapp und blockiert sind, werden die drei regionalen Sitze nach dem Verhältnisprinzip vergeben.
Im Falle, dass beim ersten bzw. zweiten Wahlgang eine nationale Liste die Mehrheitsprämie erreicht, wird diese Liste zwei der drei Abgeordneten aus der Region Trentino-Südtirol stellen, während der dritte Sitz an die zweitbeste Partei vergeben wird. Dabei werden einige Stimmen teils ausgegliedert, das heißt, dass allen Listen in allen Wahlkreisen, in denen es gelungen ist, einen Abgeordneten über das Ein-Mann-System zu stellen, eine Anzahl an Stimmen abgezogen wird, die jener des ersten nichtgewählten Kandidaten entspricht, plus eine Stimme, und die nicht weniger als 25 Prozent der gesamten gültigen Stimmen im Wahlkreis darstellt.
Wenn auf nationaler Ebene die Siegerliste mehr als 340 Sitze erhält und damit nicht in den Genuss der Mehrheitsprämie kommt, werden die drei Sitze in der Region Trentino-Südtirol einfach gemäß dem Verhältniswahlsystem vergeben.
Abschließend kann man festhalten, dass das neue Wahlgesetz an einigen Stellen sicher fragwürdig ist, aber Wege des politischen Kompromisses geht, insbesondere mit Forza Italia (die im Senat noch dafür stimmte, in der Abgeordnetenkammer allerdings nicht) sowie mit dem parteiinternen Minderheitsflügel für die regierende Partei Partito Democratico (PD).
Ein Defizit des neuen Wahlgesetzes weist die Mehrheitsprämie auf. Demnach ist es für eine Liste vorteilhafter, beim ersten Wahlgang etwa 41Prozent anstatt 51Prozent der Stimmen zu erhalten. Nur in ersterem Fall würde sie nämlich durch die Prämie 14 Prozent dazugewinnen und auf 55 Prozent der Sitze kommen. Außerdem könnte es in einem zweiten Wahlgang auch einer Minderheitspartei gelingen, die absolute Mehrheit im Parlament zu erzielen.
Auch in puncto Frauenquote verspricht das neue Wahlgesetz nicht viele Besserungen. De facto kommt die Frauenquote nur sehr milde zur Anwendung. Im Falle von Trentino-Südtirol etwa kann es sogar der Fall sein, dass nur Männer als Abgeordnete entsandt werden.
Ein weiterer Stein des Anstoßes sind zweifelsohne die bereits oben erläuterten blockierten Listen mit den sicher gewählten Spitzenkandidaten.
Aus politischer Sicht scheint das Gesetz maßgeschneidert für die Partei des Ministerpräsidenten Renzi zu sein. Doch gilt es nicht zu übersehen, dass sich die politischen Winde gerade in Italien schnell drehen können.
Es bleibt aus jetziger Sicht also abzuwarten, ob das Gesetz wirklich bis zum Juli 2016 oder gar bis zum voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2018 auf Eis gelegt wird und erst dann zur Anwendung kommt. Ein Wahlgesetz kann nicht die politische Kultur ändern, vielmehr ist es Ausdruck der politischen Kultur eines Landes. Und die Versuchung der vorgezogenen Wahlen ist sicherlich gegeben. Diese würden mit sich bringen, dass auch der Senat erneut gewählt werden könnte, und dass die Sperrklausel noch bei 8 Prozent in jeder Region liegen würde. Und man darf nicht vergessen, dass diese Bedingung auch für die großen Parteien von Vorteil wäre.
Informationen zu Francesco Palermo
Dr. Francesco Palermo ist Professor für vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Verona, Leiter des EURAC-Institutes für Föderalismusforschung in Bozen und parteiloser Senator des Wahlkreises Bozen-Unterland
francesco.palermo@eurac.edu
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