Föderalismus
Föderalismus ist ein staatliches Ordnungsprinzip, in welchem Macht geteilt wird. In einem föderalistischen Staat teilen sich der Gesamtstaat (z.B. Österreich/Bund) und die verschiedene Gliedstaaten (z.B. die österreichischen Bundesländer) politische Aufgaben untereinander auf. Dabei erfüllen der Gesamtstaat und auch die Gliedstaaten bestimmte Bereiche eigenständig und gewisse zusammen. Im Föderalismus verfügen die Gliedstaaten also über eine eigene Staatlichkeit, sind aber in einer übergreifenden Gesamtheit, dem Gesamtstaat, zusammengeschlossen.
Warum Föderalismus?
Weil Wien und Brüssel für manche Entscheidungen zu weit weg sind, um alle Details zu sehen.
Werner Preindl, Personalverrechner
Weil Politik und Behörden im eigenen Bundesland näher an den Bedürfnissen der Menschen sind.
Greta Lukasser, Studentin
Weil unterschiedliche Probleme unterschiedliche Lösungen verlangen. Moderner Föderalismus braucht daher Finanzautonomie und Steuerhoheit.
Christian Keuschnigg, Universitätsprofessor für Nationalökonomie in St. Gallen
Weil jedes Land seine Besonderheiten hat und es für diese Besonderheiten auch maßgeschneiderte, regionale Lösungen braucht.
Franz Jirka, Unternehmer und Spartenobmann Gewerbe & Handwerk der WK Tirol
Weil es gerade in der Corona-Krise darauf ankommt, punktgenau und auf die Region abgestimmte Präventionsmaßnahmen setzen zu können.
Cornelia Lass-Flörl, Univ. Prof. Dr. med. univ., Direktorin der Sektion für Hygiene und Medizinische Mikrobiologie, Fachärztin für Hygiene und Mikrobiologie
Eine Aufregung
Institutsdirektor Peter Bußjäger beschäftigt sich mit der Einführung der Patientenanwaltschaft in Vorarlberg vor über 40 Jahren.
Das Vorarlberger Abgabenrecht, Praxiskommentar. Teil I: Abgabenverfahrensrecht.
Heidelbeeren aus Peru
Institutsdirektor Peter Bußjäger thematisiert die Folgen der Dürre und was für die Zukunft zu machen ist.
Veranstaltungen zum Thema Föderalismus
Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen
Am 13. November 2026 findet an der Universität Innsbruck die Tagung „Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen“ statt, die gemeinsam vom Hans-Kelsen-Institut, dem Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck veranstaltet wird.
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