Föderalismus-Info

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22.07.2026

Föderalismus Info 03/2026

Die Zusammenhänge von Fußball und Politik sind bekannt. Gerade die soeben beendete Fußballweltmeisterschaft in Amerika hat sie wieder aufgezeigt. Aber wie verhalten sich Fußball und Föderalismus zueinander?



Klassische Einheitsstaaten tun sich mittlerweile schwer, nachdem sie in der Zwischenkriegszeit die Weltmeisterschaften noch beherrschten (Uruguay 1930, Italien 1934 und 1938): Seit 1945 ging der Titel nur jeweils einmal an Uruguay (1950) und England (1966) sowie zweimal an Frankreich (1998 und 2018). Dem stehen fünf Titel für den föderalen Staat Brasilien (1958, 1962, 1994, 1970 und 2002), vier Titel für Deutschland (1954, 1974, 1990, 2014) und 3 Titel für Argentinien (1978, 1986, 2022) gegenüber. Das in der Bundesstaatstheorie als „quasi-föderaler“ Staat bezeichnete Spanien gewann zweimal (2010 und 2026) und das vormals einheitsstaatliche, nunmehr mehr als „Regionalstaat“ (insbesondere nach der Verfassungsreform 2001) bezeichnete Italien konnte den Titel noch zwei weitere Male (1982 und 2006) gewinnen.

Zwar lässt sich daraus kein wissenschaftlich belastbarer Kausalzusammenhang ableiten; dennoch legt die Bilanz nahe, dass föderale oder regional stark gegliederte Staaten im Fußball besonders erfolgreich sind. Vielleicht gilt daher auch auf dem Spielfeld, was die Föderalismusforschung seit langem betont: Vielfalt und Wettbewerb können eine Quelle besonderer Stärke sein.

Im aktuellen Föderalismus-Talk Nr. 44 „Reformpartnerschaft: Herzeigbares Ergebnis oder Kosmetik?“ spricht Institutsdirektor Peter Bußjäger über die Ergebnisse des Reformpartnerschaftsgipfels vom 30.06.2026. Der Talk in seiner Langfassung ist unter https://foederalismus.at/de/media/foederalismus-talk/ frei abrufbar.



Im Juni 2026 ist der Föderalismus Podcast gestartet. Dieser ergänzt das multimediale Informationsangebot des Instituts für Föderalismus.



Im Föderalismus Podcast nehmen Institutsdirektor Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger und andere Expertinnen und Experten zu nationalen und internationalen Entwicklungen, die für den Föderalismus von Interesse sind, Stellung. Es werden Maßnahmen des Bundes, beispielsweise Gesetze und Verordnungen kritisch beleuchtet, das Positive wie das Negative herausgestrichen und bewertet, ob sie für den Föderalismus – und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger – hilfreich sind. Ziel der einzelnen Folgen ist es, föderalistische Themen verständlich für die Bevölkerung aufzuarbeiten. Der Podcast ist über die Institutshomepage (https://foederalismus.at/de/media/foederalismus-podcast/), Spotify (https://open.spotify.com/show/033rOC9LPffw5rv80QsuGL) und YouTube (https://www.youtube.com/playlist?list=PLcv3RK-Q9p44UE4vCCS6pSxliTh4CnWFu) abrufbar.

In der aktuellen Folge 2 „Ergebnisse des Reformpartnerschaftsgipfels vom 30. Juni 2026“ behandeln Institutsdirektor Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger und Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper die Ergebnisse des Reformpartnerschaftsgipfels vom 30. Juni 2026.

Die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist mit hohen Erwartungen gestartet: Zuständigkeiten sollten klarer geregelt, Verwaltungsabläufe vereinfacht und zentrale Politikbereiche wie Gesundheit, Bildung und Energie weiterentwickelt werden. Nach den jüngsten Verhandlungen liegen nun erste konkrete Eckpunkte vor, die nach dem Reformpartnerschaftsgipfel am 30. Juni 2026 präsentiert wurden. Sie zeigen, dass Bewegung in einzelne Reformfelder gekommen ist. Zugleich wird deutlich, dass wesentliche Entscheidungen erst in der Umsetzung fallen werden und zentrale Fragen weiterhin offen sind.



Die im Juni 2025 ins Leben gerufene Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verfolgt das Ziel, die Kompetenzverteilung im österreichischen Bundesstaat zu überprüfen und Reformen in wichtigen Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Energie auf den Weg zu bringen. Bereits zu Jahresbeginn zeigte sich, dass die Verhandlungen zwar angelaufen waren, greifbare Ergebnisse aber noch weitgehend ausstanden. Die Länder konnten ihre Positionen behaupten, während der Bund bei mehreren Themen noch keine klare Linie erkennen ließ. Besondere Aufmerksamkeit erregte damals ein Entwurf aus Tirol und Vorarlberg, der Vorschläge für eine Reform des Bundesstaates enthielt und damit einen eigenen Akzent in der Debatte setzte.

Am 30. Juni 2026 einigten sich die beteiligten Akteure nach langen Beratungen auf mehrere Eckpunkte der Reformpartnerschaft.[1] Ob diese Vorhaben tatsächlich in der nun skizzierten Form umgesetzt werden, ist allerdings noch offen. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe müssen erst ausgearbeitet werden. Zudem werden für die vorgesehenen Verfassungsbestimmungen Zweidrittelmehrheiten im Nationalrat und im Bundesrat erforderlich sein. Damit ist klar: Die politische Einigung ist ein wichtiger Zwischenschritt, ersetzt aber noch nicht die rechtliche und parlamentarische Umsetzung.

Ein Teil der Einigung betrifft Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern. So sollen der Jugendschutz und das Wettwesen künftig in die Zuständigkeit des Bundes übergehen. Beim Jugendschutz ist der praktische Nutzen für Verwaltung, Jugendliche und Eltern voraussichtlich begrenzt, da die bestehenden Regelungen in den Ländern bereits etabliert sind und der Reformeffekt vor allem in einer Vereinheitlichung liegen dürfte. Anders ist die Situation beim Wettwesen zu bewerten. Sportwetten haben ein erhebliches Suchtpotenzial, zudem bestehen seit Jahren Diskussionen über Geldwäscheprävention, Kontrolle und Transparenz. Da ein großer Teil des Wettgeschehens mittlerweile online stattfindet, könnte eine bundesweit einheitliche Regelung samt spezialisierter Bundesbehörde Vorteile bringen. Eine Entlastung der Verwaltung ist damit allerdings nicht zwingend verbunden, da neue Kontroll- und Vollzugsstrukturen auch zusätzlichen Aufwand verursachen können.

Im Gegenzug sollen die Länder bestimmte Zuständigkeiten aus dem Bereich des Volkswohnungswesens erhalten. Das kann insbesondere dort sinnvoll sein, wo Länder bereits Kompetenzen im Bau- und Raumordnungsrecht wahrnehmen und wohnungspolitische Maßnahmen stärker mit der Steuerung von Grund und Boden verbinden wollen. Eine solche Ergänzung könnte dazu beitragen, Maßnahmen gegen Grundstücksspekulationen gezielter auszugestalten. Entscheidend wird jedoch sein, wie klar die neuen Zuständigkeiten abgegrenzt werden und ob daraus tatsächlich handhabbare Instrumente für die Länder entstehen.

Auch im Bereich „Verwaltung & Verfassung“ sind Änderungen vorgesehen. Dazu zählt etwa ein einheitliches Verwaltungsstrafregister, das es Behörden ermöglichen soll, bundesländerübergreifend abzufragen, ob eine Person bereits wegen bestimmter Delikte bestraft wurde. Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine solche Lösung nachvollziehbar sein, da sie Informationslücken zwischen den Ländern verringert und einheitlichere Entscheidungen erleichtert. Gleichzeitig wird zu klären sein, wie Datenschutz, Zugriffsbeschränkungen und Verhältnismäßigkeit ausgestaltet werden. Der Nutzen solcher Maßnahmen hängt wesentlich davon ab, ob sie tatsächlich Verfahren vereinfachen und nicht nur neue technische und organisatorische Anforderungen schaffen.

Besonders bedeutsam ist die geplante Kompetenzentflechtung im Energiewesen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Bundeskompetenz „Energiewirtschaft“, die auch unmittelbare Bundesverwaltung ermöglichen soll. Gleichzeitig sollen die Länder für bestimmte Energieanlagen eine ausschließliche Kompetenz erhalten, ohne an Grundsatzgesetze des Bundes gebunden zu sein. Damit könnten zahlreiche verfassungsrechtliche Sonderbestimmungen in energierechtlichen Materien entfallen, insbesondere dort, wo unionsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Die Reform könnte damit zu mehr Übersichtlichkeit führen und die rechtliche Umsetzung von energiepolitischen Maßnahmen erleichtern. Politisch bleibt jedoch offen, ob die erforderlichen Mehrheiten zustande kommen, da aufgrund der geforderten Zweidrittelmehrheit im Nationalrat die Stimmen der Regierungsparteien nicht ausreichen.

Im Bildungsbereich ist insbesondere die geplante Grundsatzkompetenz des Bundes für Qualitätsstandards in der frühkindlichen Pädagogik hervorzuheben. Damit könnte der Bund künftig stärker einheitliche Rahmenbedingungen vorgeben. Weniger weitreichend fallen die Änderungen bei den Bildungsdirektionen aus. Diese Mischbehörden von Bund und Ländern waren 2017 als Kompromiss geschaffen worden. Der Bund hatte eine Überführung in die unmittelbare Bundesverwaltung angestrebt, während die Länder eine Einordnung in die mittelbare Bundesverwaltung bevorzugten. Durchgesetzt hat sich keiner der beiden Ansätze. Im Wesentlichen bleibt die bestehende Struktur erhalten. Das Reformpapier spricht von einer „optimierten Mischbehörde“. Konkret soll diese künftig auch für das Personalmanagement der Freizeitpädagogen zuständig sein. Ob dies eine substanzielle Verwaltungsvereinfachung bringt, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Besonders groß bleibt der Reformbedarf im Gesundheitswesen. An der Kompetenzverteilung soll sich vorerst nichts ändern. Die Spitäler verbleiben weiterhin in der Grundsatzkompetenz des Bundes nach Art 12 B-VG, während die Länder Ausführungsgesetze erlassen und maßgebliche Verantwortung in der Organisation des Spitalswesens tragen. Vorschläge für eine stärkere Entflechtung lagen auch von Länderseite vor, wurden jedoch nicht aufgegriffen. Damit bleibt ein Bereich, in dem Zuständigkeiten, Finanzierung und Steuerung seit Langem als komplex gelten, weitgehend unverändert.

Für Patienten ist allerdings weniger entscheidend, welche Ebene formal zuständig ist, sondern ob Versorgung, Planung und Zugang zu medizinischen Leistungen verbessert werden. Zentrale Aufgaben sind seit Jahren bekannt: Patientenströme müssen besser gesteuert, fachärztliche Versorgungsangebote ausgebaut und Spitalsstrukturen stärker auf Schwerpunkte ausgerichtet werden. Die Einigung verweist auf eine gemeinsame Planung der Akteure im Gesundheitswesen, also von Bund, Ländern, Sozialversicherung und wohl auch der Ärztekammer. Eine solche gemeinsame Planung wäre grundsätzlich schon heute möglich, setzt aber politischen Willen, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Entscheidungsmechanismen voraus. Offen bleibt insbesondere, wer entscheidet, wenn keine Einigung erzielt wird, und wie Verbindlichkeit hergestellt werden soll.

Insgesamt zeigt die Reformpartnerschaft nach den jüngsten Verhandlungen somit erste Ergebnisse. In einzelnen Bereichen, etwa beim Energiewesen, beim Wettrecht, bei Digitalisierungsvorhaben und bei Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung, wurden konkrete Reformpfade skizziert. Gleichzeitig sind viele Punkte noch nicht ausformuliert, und die politische Einigung muss erst in Gesetzestexte übersetzt werden. Die entscheidende Phase steht daher noch bevor. Erst wenn klar ist, wie die Vorhaben rechtlich umgesetzt, parlamentarisch beschlossen und praktisch angewandt werden, wird sich beurteilen lassen, ob die Reformpartnerschaft tatsächlich zu einer nachhaltig klareren und effizienteren Kompetenzordnung geführt hat.

Aus föderalistischer Sicht zeigt sich bis dahin jedenfalls ein eher bundesseitig geprägtes Reformpaket, da den Kompetenzabgaben der Länder nur wenige und begrenzte Zugewinne gegenüberstehen.[2]




Föderalismus Check Stufe 4



[1] Siehe dazu das unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:ad8757ef-2807-4ebc-9d79-942d9b68f6f7/reformpartnerschaft_2026_politische_weichestellung.pdf abrufbare Ergebnisdokument.

[2] Siehe dazu auch Bußjäger, Zeugnistag für Bund-Länder-Partnerschaft, Blog: Alles, was Recht ist vom 16.07.2026, abrufbar unter https://www.derstandard.at/story/3000000331355/zeugnistag-fuer-bund-laender-partnerschaft.


Am Freitag, den 13. November 2026, findet im Palais Claudiana, Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck, Universität Innsbruck, die vom Forschungszentrum Föderalismus und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck veranstaltete Tagung „Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen“ statt.



Das detaillierte Tagungsprogramm ist unter https://www.uibk.ac.at/de/rewi/aktuelles-veranstaltungen/tagung-zur-aktualitat-der-bundesstaatslehre-von-hans-kelsen/ abrufbar. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos. Anmeldungen sind bis 09.11.2026 per E-Mail über Frau Monika Weber (Monika.Weber@uibk.ac.at) möglich.

Der Preis für Föderalismus- und Regionalforschung 2026, ausgeschrieben von den Landtagspräsidentinnen und -präsidenten der österreichischen Bundesländer und Südtirols sowie dem Institut für Föderalismus, wird an Andreas Joham von der Universität Graz verliehen. Der Preisträger konnte sich in einem hochkarätigen Teilnehmerfeld gegen weitere Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen.



Dr. Andreas Joham absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz. Er promovierte im Jahr 2025 und setzte sich in seiner Dissertation mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit informell durchgeführter (Volks-)Befragungen auseinander. Seine Arbeit wurde mit dem Preis für Föderalismus- und Regionalforschung 2026 ausgezeichnet. Seit Oktober 2020 ist Dr. Andreas Joham als Universitätsassistent am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz tätig.

Eine ausführliche Zusammenfassung der preisgekrönten Arbeit ist im Föderalismus-Blog unter folgendem Link abrufbar: https://foederalismus.at/de/blog/informelle-(volks-)befragungen_317.php.