Föderalismus
Föderalismus ist ein staatliches Ordnungsprinzip, in welchem Macht geteilt wird. In einem föderalistischen Staat teilen sich der Gesamtstaat (z.B. Österreich/Bund) und die verschiedene Gliedstaaten (z.B. die österreichischen Bundesländer) politische Aufgaben untereinander auf. Dabei erfüllen der Gesamtstaat und auch die Gliedstaaten bestimmte Bereiche eigenständig und gewisse zusammen. Im Föderalismus verfügen die Gliedstaaten also über eine eigene Staatlichkeit, sind aber in einer übergreifenden Gesamtheit, dem Gesamtstaat, zusammengeschlossen.
Warum Föderalismus?
Weil unterschiedliche Probleme unterschiedliche Lösungen verlangen. Moderner Föderalismus braucht daher Finanzautonomie und Steuerhoheit.
Christian Keuschnigg, Universitätsprofessor für Nationalökonomie in St. Gallen
Weil jedes Land seine Besonderheiten hat und es für diese Besonderheiten auch maßgeschneiderte, regionale Lösungen braucht.
Franz Jirka, Unternehmer und Spartenobmann Gewerbe & Handwerk der WK Tirol
Weil es in der Elementarpädagogik Angebote geben muss, die auf die lokalen Bedürfnisse maßgeschneidert sind.
Sophia Steinlechner, Kindergartenpädagogin
Weil Föderalismus das institutionelle und politische Gerüst für die organisierte Bewältigung der Komplexität darstellt.
Francesco Palermo,
Professor of Comparative Constitutional Law University of Verona
Director - Institute for Comparative Federalism, Eurac Research, Bozen
Weil ein Bundesland nach außen eine Marke und nach innen eine Identität bildet. Gesellschaft und Wirtschaft brauchen beides: äußeren Glanz und inneren Sinn.
Wolfgang Sparer, Leiter des Bildungsconsultings
35. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2010)
34. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2009)
Vatis Tschengla
Institutsdirektor Peter Bußjäger beschäftigt sich mit den Erlebnissen von Frau Helfers mit dem Heim für Kriegsinvaliden auf der Tschengla in Bürs.
Veranstaltungen zum Thema Föderalismus
Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen
Am 13. November 2026 findet an der Universität Innsbruck die Tagung „Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen“ statt, die gemeinsam vom Hans-Kelsen-Institut, dem Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck veranstaltet wird.
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