Föderalismus
Föderalismus ist ein staatliches Ordnungsprinzip, in welchem Macht geteilt wird. In einem föderalistischen Staat teilen sich der Gesamtstaat (z.B. Österreich/Bund) und die verschiedene Gliedstaaten (z.B. die österreichischen Bundesländer) politische Aufgaben untereinander auf. Dabei erfüllen der Gesamtstaat und auch die Gliedstaaten bestimmte Bereiche eigenständig und gewisse zusammen. Im Föderalismus verfügen die Gliedstaaten also über eine eigene Staatlichkeit, sind aber in einer übergreifenden Gesamtheit, dem Gesamtstaat, zusammengeschlossen.
Warum Föderalismus?
Weil moderner Föderalismus den Ländern und Kommunen in ihren Zuständigkeitsbereichen eigene Einnahmen und Ausgabenhoheit gibt. Ein Reformschritt, der für Österreich dringend geboten wäre.
Friedrich Schneider, em. Universitätsprofessor of Economics, Linz
Weil jedes Land seine Besonderheiten hat und es für diese Besonderheiten auch maßgeschneiderte, regionale Lösungen braucht.
Franz Jirka, Unternehmer und Spartenobmann Gewerbe & Handwerk der WK Tirol
Weil Föderalismus das institutionelle und politische Gerüst für die organisierte Bewältigung der Komplexität darstellt.
Francesco Palermo,
Professor of Comparative Constitutional Law University of Verona
Director - Institute for Comparative Federalism, Eurac Research, Bozen
Weil Wien und Brüssel für manche Entscheidungen zu weit weg sind, um alle Details zu sehen.
Werner Preindl, Personalverrechner
Weil unterschiedliche Probleme unterschiedliche Lösungen verlangen. Moderner Föderalismus braucht daher Finanzautonomie und Steuerhoheit.
Christian Keuschnigg, Universitätsprofessor für Nationalökonomie in St. Gallen
35. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2010)
34. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2009)
Vatis Tschengla
Institutsdirektor Peter Bußjäger beschäftigt sich mit den Erlebnissen von Frau Helfers mit dem Heim für Kriegsinvaliden auf der Tschengla in Bürs.
Veranstaltungen zum Thema Föderalismus
Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen
Am 13. November 2026 findet an der Universität Innsbruck die Tagung „Zur Aktualität der Bundesstaatslehre von Hans Kelsen“ statt, die gemeinsam vom Hans-Kelsen-Institut, dem Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck veranstaltet wird.
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