Die zehn Gebote der Standortförderung
von Daniel Müller-Jentsch, Avenir Suisse, 28.01.2016Gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen sind die Grundvoraussetzung für einen produktiven und wettbewerbsfähigen Standort. Im Sinne einer Standortpflege gilt es deshalb, diesen Wettbewerbsvorteil zu erhalten und weiterzuentwickeln. Darüber hinausgehende Standortpromotion und -förderung sollte jedoch ordnungspolitischen Grundsätzen genügen. Beispielsweise sollten Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Interventionen vermieden, Bürokratie minimiert und Steuergelder effizient eingesetzt werden. Standortpromotion dient der Bewerbung des Standorts – beispielsweise durch Imagekampagnen, Messeauftritte oder die Kontaktpflege mit potenziellen Investoren. Standortförderung dient der Firmenansiedlung – etwa durch Anreize und Subventionen.
Zehn Grundsätze für die Promotion und die Förderung
Im Sinne einer Standortpflege müssen die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten und weiterentwickelt werden. Denn dies sind die Grundvoraussetzungen für einen produktiven und wettbewerbsfähigen Standort. Im Folgenden werden zehn Handlungsgrundsätze zur Promotion und Förderung aus der Sicht von Avenir Suisse dargelegt. Diese Grundsätze leiten sich ab aus volkswirtschaftlichen und – vor allem – aus ordnungspolitischen Erwägungen.
1. Wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen sind die beste Standortpolitik. Standortförderung sollte diese nicht ersetzen. Maßnahmen der Standortförderung sollten nicht als Ersatz für die Standortpflege eingesetzt werden – etwa wenn ein Hochsteuerstandort neue Firmen nicht durch eine generelle Steuersenkung anzieht, sondern mit individuell ausgehandelten Steuerprivilegien. Umgekehrt kann ein restriktiver Umgang mit Instrumenten der Wirtschaftsförderung kann den Druck auf Gebietskörperschaften erhöhen, sich ihre Attraktivität durch verbesserte Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
2. Firmenspezifische Privilegien sollten nur in gut begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Häufig werden im Rahmen von Ansiedlungsprojekten firmenspezifische Privilegien wie Subventionen, Steuerdeals oder vergünstigte Grundstücke gewährt. Eine solche Bevorzugung neu zuziehender Unternehmen gegenüber den Bestandsfirmen ist ordnungspolitisch problematisch, denn sie verzerrt den Wettbewerb.
3. Standortförderung sollte keine Industriepolitik betreiben. Standortförderer in Politik und Verwaltung betreiben häufig Industriepolitik, indem sie bestimmte «Modebranchen» selektiv fördern – von Nanotechnologie über erneuerbare Energien bis hin zu Cleantech. Industriepolitik ist grundsätzlich problematisch, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen, zur Fehlallokation von Ressourcen und zur Verschwendung von Steuergeldern führt. Der Markt ist ein erfolgreicheres Entdeckungsverfahren als der Staat. Dieser sollte sich ein besseres Wissen um «Zukunftsbranchen» nicht anmaßen.
4. Standortförderung sollte den Strukturwandel nicht behindern. Vor allem auf kommunaler und kantonaler Ebene neigen Politik und Verwaltung dazu, «unliebsamen» Fällen von Strukturwandel mit Mitteln der Standortförderung entgegenzuwirken. Gerade bei drohenden Firmenpleiten oder Werksschließungen werden oft eilig geschnürte Hilfspakete lanciert, um den «Verlust von Arbeitsplätzen» zu vermeiden. Dabei geht vergessen: Strukturwandel ist eine Voraussetzung für Produktivitätswachstum, Wohlstandswachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
5. Standortpromotion und -förderung sollten nicht gegen Prinzipien des Fair Plays verstoßen. Zu viel Schlaumeierei schadet der Legitimität des Standortwettbewerbs. Beispielsweise hat ein Rundschreiben der Greater Zurich Area (GZA) an die Europazentralen von US-Konzernen in Belgien mit dem Vorschlag, einen Umzug in die stabile Schweiz zu erwägen, hat die Schweiz mitten in der Eurokrise 2012 politischen Goodwill in Brüssel gekostet.
6. Staatliche Subventionen für die Standortpromotion sollten sparsam eingesetzt werden. Die Schweiz ist ein attraktiver Standort, und dies ist international bekannt. So gesehen gibt es hierzulande einen vergleichsweise geringen Bedarf für subventioniertes Standortmarketing. Für eine maßvolle staatlich geförderte Standortpromotion gibt es dennoch Argumente. Erstens gibt es für die staatlichen Aufwendungen einen «Return on Investment» in Form künftiger Steuereinnahmen. Zweitens werben andere Staaten und Regionen oft massiv um Ansiedlungen, und die Schweiz muss bei diesem «Promotionswettbewerb» eine gewisse Präsenz zeigen. Drittens werden auch für den Standort Schweiz wieder einmal schlechtere Zeiten kommen (z. B. durch die Frankenaufwertung), und daher gilt es auch in guten Zeiten eine gewisse «Basiskapazität» aufrechtzuerhalten
7. Maßnahmen zur Standortpromotion und -förderung sollten nicht auf Breitenwachstum zielen. Zu lange stand das reine «Schaffen von Arbeitsplätzen» im Fokus regionaler und nationaler Standortförderer. In der Schweiz, mit ihrer hohen Erwerbsquote und weitgehender Vollbeschäftigung, war dies ein Treiber der Zuwanderung. Das damit verbundene Breitenwachstum führte teilweise zu negativen Externalitäten (z. B. Infrastrukturkosten), die nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Vor allem aber unterminiert es zusehends die politische Akzeptanz volkswirtschaftlich bedeutender Standortfaktoren wie der Personenfreizügigkeit mit der EU oder des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. In einer solchen politischen Großwetterlage sind Standortpromotoren daher gefordert, weniger auf die Förderung von Breitenwachstum zu setzen. Es macht wenig Sinn, die Zuwanderung durch migrationspolitische Massnahmen einzuschränken und gleichzeitig durch Standortförderung anzuheizen.
8. «One-Stop-Shops» für Investoren sind ordnungspolitisch sinnvoll. Solche zentralen Anlaufstellen können in der Verwaltung oder bei Standortfördergesellschaften angesiedelt sein. Sie reduzieren den administrativen Aufwand und erhöhen die Transparenz für Firmen auf der Suche nach einem Standort.
9. Bei der regionalen Standortpromotion sollten die Kräfte gebündelt werden. Zu viel Kleinstaaterei in der regionalen Standortpromotion ist ineffektiv und ineffizient. Insbesondere die Zusammenarbeit der Kantone in regionalen Verbünden (z.B. der GZA) ist sinnvoll. Sie schafft kritische Masse beim Branding und ermöglicht einen höheren Grad an Professionalität.
10. Standortförderung sollte in Boomregionen zurückhaltender sein als in strukturschwachen Gebieten. Steuersubstrat und Wirtschaftskraft sind in der Schweiz ungleich verteilt. In den vier großen Metropolitanregionen konzentrieren sich auf einem Zehntel der Landesfläche fast 60 Prozent der nationalen Wertschöpfung, über die Hälfte der Arbeitsplätze und mehr als drei Viertel der 150 größten Unternehmen. Während deshalb in den Boomregionen Zurückhaltung angezeigt ist, können Förderinstrumente in strukturschwachen Gebieten dazu beitragen, vorhandene Standortnachteile – wie Topografie oder periphere Lage – auszugleichen. Zudem können sie die Wirtschaftskraft dieser Regionen derart stärken, dass sie langfristig unabhängiger von föderalen Transfers werden.
Standortpromotion und Standortförderung mit Augenmass werden auch künftig eine Rolle im föderalen und im internationalen Standortwettbewerb spielen. Diese sollten sich jedoch innerhalb ordnungspolitischer Leitplanken bewegen, wie sie in den zehn Handlungsgrundsätzen skizziert wurden.
Informationen zu Daniel Müller-Jentsch, Avenir Suisse

daniel.mueller-jentsch@avenir-suisse.ch
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