Update zum EU-Mehrjahresbudget: Was wird aus dem Europa der Regionen?
von Martin Bartenschlager, 05.10.2026Nachdem die Europäische Kommission im Juli 2025 ihre Vorschläge mit den Schwerpunkten für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028-2034 veröffentlicht und im September 2025 um einige sektorspezifische Vorschläge ergänzt hat, schreiten die Verhandlungen voran. Das Europäische Parlament hat im April 2026 seinen Standpunkt festgelegt, der Rat der EU zog ab Mai 2026 vorläufige Schlussfolgen und formulierte sein Verhandlungsmandat. Eine politische Einigung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten zum Mehrjahresbudget wird bereits Ende des Jahres 2026 angestrebt.
Der Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Verhandlungsstand und der erwarteten Rolle der Regionen in der mehrjährigen Finanzplanung.
1. Verhandlungsgang und -positionen
Der Haushaltsentwurf umfasst mit annähernd zwei Billionen Euro ein beispielloses Rekordvolumen. Das Echo auf den Entwurf und sein vorgesehenes Volumen fiel durchwachsen aus: Das Europäische Parlament forderte eine Erhöhung des Kommissionsentwurfs um zehn Prozent, womit es zwei Billionen Euro Marke übertraf, sowie gegebenenfalls weitere neue Eigenmittel, wie eine Digitalabgabe. Demgegenüber äußerten sich die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Haushaltsvolumens - neben unterstützenden Stimmen, etwa aus Spanien - überwiegend kritisch und forderten Kürzungen des Budgets. Dies führte dazu, dass der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, eine Tour durch die Mitgliedstaaten startete, um für eine rasche Annahme der Vorschläge zu werben. Nachdem die zypriotische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2026 in ihrer „Verhandlungsbox“ eine moderate Kürzung von durchschnittlich zwei Prozent der geplanten Ansätze vorgeschlagen hatte, wies dies u.a. der niederländische Finanzminister als zu gering und nicht ausreichend zurück.
August 2026: Berliner Erklärung
Der Kommissionsentwurf ist im Hinblick auf sein gefordertes Volumen zwar buchstäblich „die Höhe“, er rief aber bis dato keine mitgliedstaatliche Blockade im Sinne einer neuen „Politik des leeren Stuhls“ hervor. Dennoch waren mahnende Worte u.a. aus Dänemark, Deutschland, Österreich, Finnland sowie der Niederlande und Schweden zu vernehmen. Diese Mitgliedstaaten hatten sich Ende August 2026 im Hybridformat in Berlin getroffen und Kürzungen in Höhe von „mehreren Hundert Milliarden Euro“ gefordert. Zudem kritisierten die Länder, die nach eigenen Angaben etwa 40 Prozent des EU-Haushalts finanzieren, in einer gemeinsamen Erklärung die vorgeschlagene Erhöhung des Mehrjahresbudgets um annähernd 600 Mrd. Euro, was etwa 60 Prozent Steigerung gegenüber dem bisherigen MFR bedeute. Gleichzeitig signalisierten sie allerdings Einverständnis mit einem grundsätzlichen Mittelaufwuchs und gaben damit Verhandlungsmasse in die Hände der EU-Institutionen. Finnland gab auch sein explizites Placet für zusätzliche Eigenmittel, welche die Kommission vorgeschlagen hatte. Zum EU-seitig ebenfalls angedachten Personalaufwuchs von 2.500 Stellen erklärte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz, dass die EU die aktuellen Herausforderungen mit ihrem bestehenden Personal lösen müsse.
2. Europa der Regionen: Standortbestimmung
In inhaltlicher Hinsicht schlägt die Kommission eine Umstrukturierung des Haushalts von derzeit sieben auf künftig vier große Rubriken vor, in denen die Ausgaben für Zusammenhalt durch nationale und regionale Partnerschaft (Rubrik 1), Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit (Rubrik 2), Europa in der Welt (Rubrik 3) sowie Verwaltungsausgaben (Rubrik 4) zusammengefasst werden sollen.
NRPPS weiterhin geplant
In ersten Rubrik, die immerhin die Hälfte des Gesamthaushalts ausmacht und auf die Regionen ausgerichtet ist, sollen die Bereiche Kohäsionspolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Fischerei- und Meerespolitik sowie Migration und innere Sicherheit gebündelt werden. Die Mittel dieser Rubrik werden in einem großen „Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit“ zusammengefasst und sollen über einen sogenannten, von den Mitgliedstaaten zu erstellenden, „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP)“ ausgereicht werden. Pro Mitgliedstaat soll ein Plan erstellt werden, in dem diese Themen gebündelt werden.
Bereits der Name lässt einen thematischen „Megafonds“ erwarten. Die Regionalförderung könnte dadurch inhaltlich durch andere Bereiche verwässert werden. Zudem dürfte der Grad der regionalen Mitgestaltung des nationalen Plans stark davon abhängen, wie stark die Regionen von ihrer mitgliedstaatlichen Regierung bei der Erstellung des Plans einbezogen werden. Zwar soll der nationale Plan in enger Abstimmung zwischen Mitgliedstaat, Regionen und Kommunen entwickelt werden – eben „nationale und regionale Partnerschaft“. Dass hierbei – in Abhängigkeit der Gegebenheiten vor Ort – unter Umständen auch parteipolitische und andere sachfremde Erwägungen einfließen können, bedarf keiner Erwähnung. Zudem macht die große abgedeckte Bandbreite unnötige Vermischungen und Verteilungskonflikte bei der Erstellung der Pläne sehr wahrscheinlich. Letztlich könnten etwa Fischerei- und Asylverbände mit den Regionen um Fördermittel konkurrieren. Insgesamt steht zu befürchten, dass mit den NRPP erhebliche Zentralisierung und Verlust regionaler Mitsprache bei der Finanzplanung einher geht.
Multi-level governance: ein regionaler Hebel?
Dennoch will die Kommission daran festhalten. Der Rat der EU hat die NRPPs grundsätzlich ebenfalls begrüßt, auch wenn er die Notwendigkeit der engen Abstimmung mit Regionen und Kommunen betont und die entscheidende Rolle der Regionen bei der Aushandlung und Vollzug von der EU-Förderung hervorhebt.
In der Tat liest sich der Entwurf der NRPP-Verordnung in der Mitte Juni 2026 vom Rat vorgeschlagenen Fassung aus regionaler Perspektive mit besonderem Interesse: Der bereits von der Kommission vorgesehene Artikel 6 zu „Partnership and multi-level governance“ soll in Abs. 1 Satz 2 explizit um den Passus ergänzt werden, dass die Partnerschaft „safeguard the role of the regions“ soll. Ebenso soll der Plan nach Vorstellung des Rates auf den bestehenden nationalen Strukturen aufbauen können (Art. 6 Abs. 3 Satz 2). Allerdings bleibt abzuwarten, ob diese Regionalgarantie in den weiteren Verhandlungen Bestand hat und welches regionale Potenzial ihr konkret innewohnt.
Kommunalprogramm: Zusammenlegung mit Kultur
Im Bereich der Kommunen wurde bereits ein Pflock eingeschlagen, den der Rat in einem Standpunkt vom 12. Mai 2026 vorläufig akzeptiert hat: das bisherige Förderprogramm „CERV“, aus dem u.a. Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke finanziell unterstützt werden, soll als untergeordneter Baustein im Aktionsbereich „Demokratie, Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ des neuen Kulturprogramms „AgoraEU“ in der Rubrik 2 aufgehen. Anstatt an einer engeren Verzahnung von Regional- und Kommunalförderung zu arbeiten, die sich wegen der thematischen Verwandtschaft geradezu aufdrängt, werden beide in voneinander entkoppelte Bereiche des Haushaltsplans verschoben. Die Sichtbarkeit als Kommunalprogramm ist damit künftig kaum mehr gegeben, was unter verschiedenen Aspekten fragwürdig erscheint.
Und was sagen die Regionen?
Im November 2025 verabschiedete der deutsche Bundesrat einen scharf formulierten Beschluss zum Entwurf der NRPP-Verordnung, mit dem er die Einführung nationaler Pläne unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 EUV ablehnt. Die Union greife damit unzulässigerweise in die Kompetenzordnungen ihrer Mitglieder ein, weil das Zusammenwirken von Mitgliedstaat und Region innerstaatlich durch Verfassungsrecht definiert werde. Zudem verursachten die NRPPs erheblichen bürokratischen Mehraufwand. In ähnlicher Weise hatten sich zuvor auch die EFRE- und der ESF-Verwaltungsbehörden der deutschen Länder geäußert. Den Bedenken der deutschen Länderkammer trat die Kommission in ihrer Stellungnahme vom März 2026 indessen mit bemerkenswerter Unnachgiebigkeit entgegen und beharrte auf ihrer Ausgangsposition.
Ebenfalls im März 2026 hat der Europäische Ausschuss der Regionen die Zusammenlegung von Kohäsions- und Agrarpolitik durch die NRPPs kritisiert und für die vorbehaltlose und direkte Beteiligung der Regionen bei der Ausgestaltung der Förderung plädiert. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf eine länderübergreifende Initiative deutscher und österreichischer Bundesländer, belgischer Regionen und Gemeinschaften sowie polnischer Woiwodschaften, die sich an die Kommission richtet und sich inhaltlich ähnlich positioniert. Die österreichische Landeshauptleutekonferenz hat sich im Juni 2026 unter Tiroler Vorsitz dazu unterstützend ausgesprochen.
Ein weiteres Anliegen, das u.a. von Bayern und Niederösterreich transportiert wurde, ist, dass die Regionalförderung auch künftig nicht nur wirtschaftsschwächeren Regionen zugutekommt, sondern allen, nachdem auch die stärkeren Regionen von Veränderungsprozessen betroffen seien.
3. Fazit und Ausblick
Die Stimmen der Regionen zum Mehrjahresbudget der EU bereits zahlreich und vernehmbar. Die regionale Position ist dabei weitgehend geschlossen: Erhalt der regionalen Mitwirkung bei der Förderung in der momentanen Form, Kritik des vorgeschlagenen Gesamtvolumens des Haushalts und die Forderung, dass auch künftig alle einschließlich der starken Regionen Fördermittel erhalten, sind gemeinsame Nenner.
Der MFR erreicht selbstredend auch deshalb höchste Dimensionen, weil er auf sieben Jahre angelegt ist. Ein Aufwuchs, wie ihn die Unionsorgane fordern, wäre vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Finanzen, die vom Gemeinde- bis zum Bundeshaushalt reicht und auch die die Etats Internationaler Organisationen betrifft, ein falsches Signal. Die Unionsorgane müssen dies im Gesetzgebungsprozess beachten. Die Richtung weist hier die Äußerung von Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker, wonach EU-seitig bessere Entscheidungen getroffenen werden müssten und ein größeres Budget allein noch kein Problemlöser sei.
Das aus regionaler Sicht noch gewichtigere Petitum dürfte der fortgesetzte Einbezug in die Konzeption und Umsetzung der Regionalförderung sein, insbesondere auch die Abwehr eines möglichen „Hineinregierens“ der EU in das mitgliedstaatliche Organisationsrecht. Wenn die Union dem in Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV formulierten Anspruch, die Strukturen der Mitgliedstaaten „einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung“ zu achten, gerecht werden will, muss sie diesen auch in ihren Haushaltsplanungen effektiv zur Geltung bringen, d.h. die Regionen an der Mittelverwaltung beteiligen und sie nicht durch Delegation auf die nationalen Hauptstädte umgehen.
Der Finanzrahmen wird in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 312 AEUV beschlossen, soweit neue Eigenmittel beschlossen werden einstimmig gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV. Das Verfahren lässt Raum für Blockaden durch Mitgliedstaaten, deren Forderungen nicht erfüllt wurden. Aus regionaler Perspektive ist wünschenswert, dass der kommende Haushalt die EU nicht in eine „neue Regionenblindheit“ führt.
Derweil gehen die Vermittlungsversuche der irischen Ratspräsidentschaft weiter. Fortschritte in Richtung einer Einigung werden beim Europäischen Rat Mitte Oktober 2026 erwartet. Auch ein Sondergipfel zum EU-Haushalt vor Jahresende ist im Gespräch.
Informationen zu Martin Bartenschlager
Martin Bartenschlager ist Mitarbeiter des Bayerischen Innenministeriums in München und war abgeordneter nationaler Sachverständiger bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Als Doktorand der Politikwissenschaft an der PH Schwäbisch Gmünd forscht er zu Theorien europäischer (Des)Integration und interessiert sich für die Gestaltungsmöglichkeiten von Regionen und Kommunen im europäischen Mehrebenensystem. Besonderes Augenmerk gilt der Bereitstellung von regionaler Legitimation und Expertise für die EU. Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich seine Privatmeinung wieder und nicht die der vorgenannten Institutionen.martinbartenschlager@web.de
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