Am Donnerstag, den 18. Juni 2026, fand in Innsbruck die vom Institut für Föderalismus gemeinsam mit dem Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, dem Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck und dem Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Augsburg veranstaltete Tagung „Innovationskraft der Landesverfassungen – ein Verfassungsvergleich“ statt.
Landesverfassungen sind weit mehr als bloße organisatorische Grundordnungen der Bundesländer. Sie spiegeln politische Leitbilder, demokratische Weiterentwicklungen und gesellschaftliche Wertvorstellungen wider. In ihnen entstehen Innovationen, die neue Formen politischer Teilhabe, erweiterte Grundrechtskataloge oder moderne Zielbestimmungen erproben und so Impulse für den Föderalismus insgesamt setzen. Gerade im internationalen Vergleich zeigt sich, wie unterschiedlich und zugleich wegweisend Landesverfassungen auf aktuelle Herausforderungen reagieren.
Die Tagung widmete sich diesen Entwicklungen aus österreichischer und deutscher Perspektive. Sie untersuchte, in welchen Bereichen Landesverfassungen als Laboratorien verfassungspolitischer Erneuerung wirken – etwa bei Staatszielen, Grundrechten, direkter Demokratie oder der Ausgestaltung parlamentarischer Systeme. Ziel war es, Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Potenziale sichtbar zu machen und damit einen Beitrag zur wissenschaftlichen und praktischen Diskussion über die Zukunft föderaler Verfassungsstaatlichkeit zu leisten.
Nach einer Begrüßung der Teilnehmer der Tagung durch den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Walter Obwexer und Institutsdirektor Peter Bußjäger eröffnete Anna Gamper den wissenschaftlichen Teil, indem sie in ihrem Vortrag die Innovationspotentiale von Landesverfassungen im internationalen Vergleich untersuchte. Anschließend widmete sich das erste Panel unter dem Vorsitz von Institutsdirektor Peter Bußjäger Staatszielen und Grundrechten in den Landesverfassungen: Lamiss Khakzadeh beleuchtete in ihrem Vortrag Staatsziele und Grundrechte in den Landesverfassungen der österreichischen Bundesländer. Josef Franz Lindner behandelte anhand der Grundrechte und Staatszielbestimmungen in der Verfassung des Freistaates Bayern das Versprechen einer sozialen Bürgerverfassung.

Anschließend analysierte Institutsdirektor Peter Bußjäger im Panel zu direkter Demokratie und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unter dem Vorsitz von Arno Kahl demokratische Innovationen im Vergleich der österreichischen Bundesländer und ging der Frage nach, ob es hier zu einer „West-Ost-Wanderung“ gekommen sei.
Der Nachmittag der Tagung widmete sich unter dem Vorsitz von Anna Gamper den Parlamenten in den Landesverfassungen. Harald Eberhard behandelte dabei in seinem Vortrag aus österreichischer Perspektive die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Landtage im Hinblick auf Wahlen, Kontrolle und Auflösung, während Fabian Michl die parlamentarischen Systeme im deutschen Föderalismus zwischen Tradition und Innovation beschrieb.
Abschließend fasste Institutsdirektor Peter Bußjäger die Tagungsergebnisse zusammen, um im Anschluss die Veranstaltung zu beenden.

Die Veranstalter danken allen Referenten, Panelvorsitzenden und Tagungsteilnehmern für die Mitwirkung an der rundum gelungenen Veranstaltung!