Abschied vom Bildungszentralismus oder nur neue Kleider?

von Peter Bußjäger, 12.03.2015

Freiraum oder Steuerung?

Das Papier der Arbeitsgruppe zur Bildungsreform ist in der Öffentlichkeit verhältnismässig gut aufgenommen worden, was verwundern muss, nachdem der Gedanke einer „Verländerung“ der Lehrerverwaltung, der sich genau in diesem Papier, eingebettet in die entsprechende juristische Terminologie, wiederfindet, geradezu verteufelt worden war. Allerdings: Der föderalistische Befund fällt in jedem Fall zwiespältig aus, wie noch zu zeigen sein wird.

Das Dokument trägt den Titel „Freiraum für Österreichs Schulen“ und den Untertitel „Empfehlungen zur neuen Steuerung“. Um was geht es jetzt, fragt sich der Leser? Freiraum oder Steuerung, was steht im Vordergrund? Die quantitative Beurteilung ist jedenfalls eindeutig: 25mal wird das Wort „Autonomie“ verwendet, 42mal das Wort „einheitlich“.

Diese verräterische Semantik prägt auch andere Teile des Papiers: Da wird die „zentrale Steuerung – der Bund“ proklamiert (5.3) und die „operative Umsetzung – Die Länder“ (5.4). Sind die Länder also im Verständnis der Arbeitsgruppe nichts anderes als die Filialen des Bundes? Ist die „neue Steuerung“ der Wiedergänger des alten Bildungszentralismus?

Der doppelte Bildungszentralismus

Das österreichische Bildungswesen ist im internationalen Vergleich hochgradig zentralisiert. Das erkennt auch das Positionspapier, das auf die einschlägigen OECD-Studien verweist (5.2), wonach die Schulautonomie in Österreich besonders schwach ausgeprägt ist. Gerade mal 31Prozent der Entscheidungen werden in Österreich von der Schule getroffen, im Vergleich zu 86 Prozent in den Niederlanden. Aber auch die Entscheidungsbefugnis der regionalen Ebene ist in Österreich im Gegensatz  zu dem, was sogenannte Bildungsexperten öffentlich vertreten, wie andere Studien unter Beweis stellen, vergleichsweise gering. Deshalb kann man von einem doppelten Bildungszentralismus sprechen.

Und was folgt jetzt?

Die Folgerungen, die die Arbeitsgruppe aus ihrem Befund zieht, sind aus der föderalistischen Perspektive etwas durchwachsen. Dem Bund wird leichtfertig die gesamte Gesetzgebungskompetenz im Bildungswesen übertragen. Von einer regionalen Bildungslandschaft und wer dafür verantwortlich sein soll, lesen wir wenig. Immerhin ist von einem „regionalen Schulstandortkonzept“ die Rede, in dem der Bedarf der regionalen Schulversorgung erhoben wird. Das soll die „operative Umsetzung“, also die Länder, machen.

Abgesehen von der etwas altbackenen Terminologie (gibt es keine frischeren Begriffe für „Schulstandortkonzept“ und „regionale Schulversorgung“) fragt man sich, ob hier nicht Raum auch für Gesetzgebungskompetenz der Länder bleiben sollte, ohne dass dadurch die immer wieder mantrahaft beschworene Einheitlichkeit des Schulsystems in Frage gestellt wird. Gibt es in Österreich keinen Raum für gesetzgeberische Innovationen des Bildungssystems?

Meines Erachtens gibt es einen solchen Raum, man muss sich nur von dem überkommenen Denkmuster der Grundsatzgesetzgebung des Bundes und der Ausführungsgesetzgebung der Länder lösen. Was spricht gegen ein neues Modell, das dem Bund ermöglicht, die Angelegenheiten, die nun wirklich einheitlich sein müssen, abschliessend zu regeln und dort, wo es Sinn macht, den Ländern Raum für Gesetzgebung zu lassen? Solche Konzepte sind im Österreich-Konvent angedacht worden und müssten nur einmal erprobt werden. Die Bildungsreform wäre der ideale Ort dafür. Aber so viel Mut ist in Österreich wohl eine Zumutung. Da schlägt die Arbeitsgruppe doch lieber die Konzentration der Gesetzgebung beim Bund vor und kann sich des Applauses der Medien sicher sein.

Etwas mutiger ist das Papier bei den Bildungsdirektionen (Anmerkung: gibt es keine besseren Vorschläge für die Bezeichnung dieser neuen Behörde? Bürokratischer kann der Name wohl kaum mehr klingen). Immerhin schlägt es vor, in der Bildungsdirektion wie sonst bei den Bezirkshauptmannschaften mittelbare Bundesverwaltung und Landesverwaltung zusammenzuführen. Das ist die so oft verteufelte „Verländerung“ der Schulverwaltung, nicht mehr und nicht weniger. Für österreichische Verhältnisse fast schon revolutionär.

Seltsamerweise wird der Landeshauptmann zum Chef der Bildungsdirektion gemacht und damit ausgerechnet die so massiv kritisierten „Landesfürsten“. Warum wird nicht die Landesregierung als Trägerin der Bildungsdirektion angedacht? Weil dann Regierungsmitglieder zuständig werden könnten, die nicht der SPÖ oder ÖVP zuzuordnen sind?

Schmunzeln muss man, wenn das Papier auf Seite 28 ein „gemeinsames, einheitliches Objektivierungsverfahren in allen Bundesländern“ verlangt. Auf die nicht weniger wichtige Idee, dafür zu sorgen, dass die Bestellungsverfahren der Leitungen von Bundesschulen nicht jahrelang dauern, ist die Arbeitsgruppe nicht gekommen.

Fazit

Das Papier der Arbeitsgruppe mag ein Schritt vorwärts sein, verkrustete Strukturen aufzulösen. Je nach Sichtweise ist das Glas eben halb leer oder halb voll. Für österreichische Verhältnisse mag es sogar fortschrittlich sein. Mutig und innovativ wäre aber wohl zu viel gesagt.

Die vollständige Zentralisierung der Gesetzgebung beim Bund wäre schädlich und würde aus dem Freiraum für Österreichs Schulen wohl nur die neuen Kleider des Bildungszentralismus machen.

Die neue Behörden- und Vollziehungsstruktur hingegen hätte Sinn. Wir werden gespannt das weitere Schicksal des Papiers verfolgen.

Informationen zu Peter Bußjäger



Peter BußjägerUniv.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Direktor des Institutes für Föderalismus und Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck.




peter.bussjaeger@foederalismus.at

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