Bundesrat: Blockadehaltung des Nationalrats überwinden

von Hans Penz, 21.02.2015

Vieles ist rund um die Diskussion zu einer Reform des Bundesrates bis zur Erschöpfung gesagt, diskutiert, geschrieben worden. Aber der Eifer, Diskussionsergebnisse in Form von konkreten Beschlüssen endlich einem Ergebnis zuzuführen, ist bislang enden wollend. Systemische Änderungen, die eine bessere Gesetzgebung zum Ziel haben, lassen auf sich warten und grenzen bei Lichte betrachtet an Reformverweigerung seitens der im Nationalrat vertretenen Fraktionen.

Dies schadet nicht nur dem Bundesrat; der Schaden betrifft das ganze politische System, welchem immer öfter ausgerichtet wird, unwillig, ja reformunfähig zu sein; während man der Verwaltung gemeinhin bereit ist zu attestieren, sich in einem laufenden Reformprozess zu befinden, lässt sich eine Reform des Zweikammer-Systems bestenfalls im Rahmen punktueller Weiterentwicklungen festmachen.

Dabei zeigt ein Blick über die Grenzen Österreichs hinaus, dass es nicht die schlechtest geführten Länder Europas sind, die ein Zweikammer- System haben. Beispiele dafür sind bekannt: Deutschland, Schweiz, Frankreich, Polen, Holland, Vereinigtes Königreich, und andere. Insgesamt leben in der EU 420 Millionen Bürger in Staaten mit einem Zweikammer-System wie in Österreich und nur rund 77 Millionen in Staaten mit einem Zentralparlament.

Ich nutze daher die Gelegenheit, an alle Verantwortlichen den Appell zu richten, die Konzepte und übereinstimmenden Beschlüsse der Landtagspräsidenten­konferenz und der Landeshauptleutekonferenz als Diskussionsgrundlage ernst zu nehmen und konkrete Reformschritte zu setzen:

  1. Ernst zu nehmen, weil der Bundesrat für die Länder und deren Organe von grundlegender Bedeutung ist. Es ist wichtig, dass die Länder über eine zweite Kammer an der Bundesgesetzgebung mitwirken. Haben die Länder ja im Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Bundesrecht umzusetzen und im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung Bundesrecht zu vollziehen. Im Übrigen werden die Länder auch von den vom Bund beschlossenen Staatsverträgen in die Pflicht genommen.
  2. Auch ernst nehmen, weil dem Bundesrat und damit den Landtagen über den Vertrag von Lissabon Mitwirkungsmöglichkeiten bei europäischen Rechtsakten gegeben wurden. Der österreichische Bundesrat gehört europaweit zu den aktivsten Kammern. Damit wird der Bundesrat zusehends zur Europakammer.
    Er ist jenes parlamentarische Organ, das bei Bedarf auch die Bedenken der Landtage und damit der vor Ort betroffenen Menschen gegen geplante EU-Rechtsakte transportiert.
    Die engagierte Mitwirkung des Bundesrates im europäischen Rechtssetzungsprozess stärkt die Bindung europäischer Institutionen zu den Ländern. „Multi-Level-Governance“ ist damit Teil der politischen Kultur und Realität geworden.
  3. Und ernst zu nehmen, weil aus Ländersicht mit diesem Papier eine Grundlage ausgearbeitet wurde, die Chance auf eine Weiterentwicklung des Bundesrates beinhaltet, die für das System insgesamt von Mehrwert sein sollte. Eine zeitgemäße Aufgabenstellung, welche einerseits die in der öffentlichen Diskussion gerne vorgetragenen Leerläufe hintanhalten sollte und gleichzeitig dem Bundesrat in Bereichen zentraler Länderinteressen ein Zustimmungs- und Mitentscheidungsrecht einräumt und helfen kann, bessere Entscheidungen, bürgerfreundliche und verständliche Gesetze, sowie konsensuale Lösungen für Problem­stellungen zu finden.

Über die Notwendigkeit, die Informationsmöglichkeiten des Bundesrates im Vorfeld von Gesetzesbeschlüssen zu verbessern, herrschte schon zu Zeiten des Österreich-Konvents quasi Konsens.

Strittig war und ist die Rechtsstellung, die der Bundesrat einnehmen soll.

Mittlerweile sollte sich die Erkenntnis durchgesetzt haben, dass man um eine demokratiepolitisch notwendige Weiterentwicklung des Bundesrates im Sinne einer zeitgemäßen Aufgabenstellung nicht herum kommt.

Dies ist aus Sicht der Länder eine „conditio sine qua non“.

Nur wenn nach außen klar wird, welche Möglichkeiten der Bundesrat nicht nur im informellen Bereich hat, wird ein Beitrag geleistet, die Wertigkeit und das Selbstverständnis des Parlamentarismus in Österreich insgesamt und des Bundesrates im Besonderen zu verbessern.

Die Weiterentwicklung des Bundesrates muss als Chance begriffen werden, die Normerzeugungsprozesse und Kontrollaufgaben des Parlaments gegenüber der Regierung zu verbessern, sowie im Interesse der Bürger zu besseren und nachvollziehbaren und bürgernahen Entscheidungen zu kommen. „Checks and Balances“, wie dies im angelsächsischen Raum trefflich bezeichnet wird, setzt eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen Nationalrat und Bundesrat voraus.

Dieses Austarieren manifestiert sich im Bereich des Bundesrates auch im Anstreben der Mitwirkung bei der Bestellung der parlamentarischen Kontrollorgane wie Rechnungshof und Volksanwaltschaft, sowie der Besetzung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

Diese Augenhöhe im Gefüge der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) beständig weiter- und fortzuentwickeln ist essentiell für einen modernen Rechtsstaat; dazu bedarf es eines sich weiterentwickelnden zeitgemäßen Parlamentarismus. Die Grundlagen und Vorarbeiten dazu sind geleistet; es gilt nun die Blockadehaltung des Nationalrates zu überwinden.

(Auszug aus der Rede von Landtagspräsident Ing. Hanz Penz anlässlich der Vorsitzübernahme im Bundesrat durch das Land Niederösterreich am 4. Feber 2015).

Informationen zu Hans Penz



Hans PenzIng. Hans Penz ist Präsident des Niederösterreichischen Landtages

hans.penz@noel.gv.at

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