Entflechtung der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern

von Wolfgang Steiner, 29.10.2015

In der Sitzung vom 27. Oktober 2015 wurde im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates ein selbständiger Gesetzesantrag (215/A-BR/2015) zur Entflechtung der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern beschlossen. Am 29. Oktober 2015 im Bundesratsplenum abgesegnet, wird der Gesetzesantrag nunmehr an den Nationalrat weitergeleitet. Die Länderkammer trat damit aktiv an den Bundesverfassungsgesetzgeber heran, ein Vorgang der – nach wie vor – Seltenheitswert hat.

Die Gesetzesinitiative des Bundesrates beinhaltet Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 und des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze über die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien. Hauptgesichtspunkte des Antrages bilden

Bundesratspräsident Gottfried Kneifel bezeichnet die Gesetzesinitiative als einen weiteren "Schritt auf dem Weg vom Misstrauensprinzip zum Vertrauensprinzip". Letztlich wird damit einer weiteren Forderung des Österreich-Konvents, aber auch dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018 sowie der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission Rechnung getragen. Der Entfall von Zustimmungserfordernissen führt zur Verwaltungsvereinfachung, zumal er rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung ermöglicht. Bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat die Gesetzesinitiative des Bundesrates rasch verabschiedet.

Informationen zu Wolfgang Steiner



Wolfgang SteinerDr. Wolfgang Steiner ist Direktor des Oberösterreichischen Landtags und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö. Landesregierung sowie Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz.


wolfgang.steiner@ooe.gv.at

Zur Übersicht