Entflechtung der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern
von Wolfgang Steiner, 29.10.2015In der Sitzung vom 27. Oktober 2015 wurde im Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates ein selbständiger Gesetzesantrag (215/A-BR/2015) zur Entflechtung der Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern beschlossen. Am 29. Oktober 2015 im Bundesratsplenum abgesegnet, wird der Gesetzesantrag nunmehr an den Nationalrat weitergeleitet. Die Länderkammer trat damit aktiv an den Bundesverfassungsgesetzgeber heran, ein Vorgang der – nach wie vor – Seltenheitswert hat.
Die Gesetzesinitiative des Bundesrates beinhaltet Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 und des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze über die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien. Hauptgesichtspunkte des Antrages bilden
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die Vereinheitlichung des Verfahrens zur Erteilung einer Zustimmung der Bundesregierung zu einem Gesetzesbeschluss eines Landtages,
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der Entfall des Zustimmungsrechtes der Bundesregierung bei Landesgesetzen, durch die die bestehende Organisation der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern geändert oder neu geregelt wird,
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der Entfall des Zustimmungsrechtes der Bundesregierung hinsichtlich der Organisation des Amtes der Landesregierung und der Bestellung des Landesamtsdirektors,
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der Entfall der gegenseitigen Zustimmungsrechte in Bezug auf eine Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. der Bezirksgerichte und
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der Entfall des Beamtenvorbehaltes für die Bestellung zum Landesamtsdirektor bzw. Magistratsdirektors.
Bundesratspräsident Gottfried Kneifel bezeichnet die Gesetzesinitiative als einen weiteren "Schritt auf dem Weg vom Misstrauensprinzip zum Vertrauensprinzip". Letztlich wird damit einer weiteren Forderung des Österreich-Konvents, aber auch dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018 sowie der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission Rechnung getragen. Der Entfall von Zustimmungserfordernissen führt zur Verwaltungsvereinfachung, zumal er rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung ermöglicht. Bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat die Gesetzesinitiative des Bundesrates rasch verabschiedet.
Informationen zu Wolfgang Steiner

wolfgang.steiner@ooe.gv.at
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