Europarechtliche Regelung gegen Hasspostings

von , 19.04.2017

Nach dem Vertrag von Lissabon haben die nationalen Parlamente bzw. der Bundesrat und der Nationalrat die Möglichkeit, Stellungnahmen zu geplanten EU-Rechtsvorschriften abzugeben. Dabei stehen ihnen die Instrumente der begründeten Stellungnahmen (Rügen) und der Klagen zur Verfügung. In der Praxis bedeutet das, dass alle wesentlichen Rechtsakte der Europäischen Union von den nationalen Parlamenten entweder beeinsprucht oder zur Kenntnis genommen werden. Nachfolgend die Mitteilung des EU-Ausschusses des österreichischen Bundesrates zum „Code of conduct on countering illegal hate speech online“ vom 15. März 2017:

Diskussionsforen und Social Media Plattformen im Internet leisten einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit endet jedoch dort, wo die schrankenlose Ausübung der Meinungsfreiheit anderen schadet und den öffentlichen Frieden gefährdet. Verletzende, diskriminierende und/oder rassistische Übergriffe im Netz haben in den letzten Jahren sowohl zahlenmäßig als auch in ihrer Form und Schärfe zugenommen.

Hasspostings und so genannte „Fake News“ beeinflussen den demokratischen Diskurs negativ und können zudem das Vertrauen der Bevölkerung in rechtsstaatliche und demokratische Einrichtungen unterminieren. Sie führen zunehmend dazu, dass sich verstärkt Personen Gehör verschaffen, die besonders aggressive Botschaften propagieren. Die beschriebenen Verhaltensweisen stellen schwerwiegende Verletzungen von Grund- und Freiheitsrechten, wie das Recht auf Privat- und Familienleben oder das Recht, vor Diskriminierung geschützt zu werden, dar und bedrohen die freie Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs.

Der Bundesrat hat dieses Problem früh erkannt und die inhaltliche Schwerpunktsetzung auf das Thema Digitale Courage gelegt. Im Rahmen der letzten Präsidentschaft fand eine parlamentarische Enquete statt, welche die Erstellung eines Grünbuchs „Digitale Courage“ mit sich brachten. Expertinnen und Experten haben die rechtliche Situation erläutert, sowie die ethischen und gesellschaftlichen Aspekte beleuchtet und nationale Maßnahmen erarbeitet.

Der Bundesrat begrüßt aus diesem Grund die Aufforderung der Europäischen Kommission, gegenüber Internetkonzerne rascher gegen Hassbotschaften im Netz vorzugehen.

Um Fake News entgegen wirken zu können, ist auch die Steigerung von Medienbildung und Medienkompetenz notwendig, um Wissen über Fake-News zu verbreiten und falsche Meldungen entlarven zu können. Fake-News darf nicht inflationär als Begriff benutzt werden, um andere politische Positionen zu delegitimieren. Der vor rund einem halben Jahr unterschriebene freiwillige Verhaltenskodex, der eine Reaktion auf Hasspostings innerhalb von 24 Stunden vorsieht, ist ein erster guter Schritt in eine richtige Richtung.

Die von EU-Kommissarin Vera Jourovà eingeleitete Untersuchung hat jedoch deutlich aufzeigt, dass der freiwillige Verhaltenskodex noch nicht den gewünschten Effekt erzielt hat, da die Verpflichtung der Betreiber von Diskussionsforen (Blogs) und Social Media Plattformen, auf Hasspostings binnen 24 Stunden entsprechend zu reagieren, in nur 40% der Fälle eingehalten wurde.

Der Bundesrat stellt zwar fest, dass der nicht legislative Ansatz erste Wirkung zeigt, aber insgesamt bei Weitem nicht den gewünschten Effekt erzielt, dass sämtliche Hasspostings und sonstige illegale Botschaften binnen 24 Stunden entfernt werden. Der Bundesrat spricht sich aus diesem Grund für eine EU-Initiative aus, um ein rasches und lückenloses Vorgehen von Providern, Plattformanbietern und Strafverfolgungsbehörden gegen derartige Übergriffe sicherzustellen bzw. zu ermöglichen und fordert die Europäische Kommission auf, hier aktiv tätig zu werden und entsprechende legislative Maßnahmen vorzuschlagen.

Der Bundesrat unterstützt Initiativen auf EU Ebene, die Provider und Plattformanbieter in die Pflicht nehmen, aktiv und zeitnah gegen Hasspostings, sonstige illegale Inhalte und so genannte „Fake-News“ im Netz vorzugehen. Insbesondere begrüßt der Bundesrat die von der Kommission angekündigten Leitlinien gegen sogenannte „Fake News“.

Der Bundesrat erkennt an, dass die Bekämpfung solcher Inhalte eine Herausforderung im Hinblick auf die Wahrung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung darstellen kann.

Der Bundesrat fordert daher die Kommission auf, in ihrem Vorschlag dieser Herausforderung

Rechnung zu tragen und damit eine klare Abgrenzung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Verbreitung von Hasspostings und sonstiger illegaler Inhalte zu ermöglichen.

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