Hypo-Ausschuss Vorarlberg - ein schmaler Grat

von Peter Bußjäger, 06.12.2016

Wer im Vorfeld des Hypo-Untersuchungsausschusses des Landtages seine Zweifel äußerte, ob dieses Gremium überhaupt nennenswerte Erkenntnisse zutage fördern würde, wurde gerne als Spielverderber abgetan. Wer der Auffassung war, dass es die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landes nicht zuließen, alle Akten von Bundesbehörden zu erhalten, die der Untersuchungsausschuss begehrte, bekam von bestimmten Seiten zu hören, dass sich sein Wissen wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit befinde. Nun, der weitere Verlauf der Ereignisse hat den Zweiflern Recht gegeben.

Das Finanzmarktrecht fällt nun einmal in die Zuständigkeit des Bundes und damit ist im konkreten Fall jegliche Kontrolle von Seiten des Landes ausgeschlossen. Die Abgeordneten dürfen sich immerhin damit trösten, dass umgekehrt ja auch der Nationalrat keine Vorgänge kontrollieren darf, die in den Aufgabenbereich des Landes fallen.  Und wenn er doch den Versuch unternehmen würde, so hoffe ich doch inständig, dass sich gerade der Landtag gegen eine solche Kompetenzanmaßung nachdrücklich zur Wehr setzen würde.

Wie man hört, wollen jetzt verschiedene Parteien die Kompetenzen von Untersuchungsausschüssen des Landtages erweitern. Der Wunsch, dass das Landesparlament beispielsweise sämtliche Vorgänge in einem Unternehmen, das im Eigentum des Landes steht, kontrollieren will, ist nachvollziehbar. Die Bundesverfassung steht freilich der Realisierung dieses Ansinnens entgegen und lässt nicht viel mehr als kosmetische Korrekturen der bestehenden Rechtslage zu.

Es ist wohl nicht schlecht, dass allen Parteien anhand des Anschauungsbeispiels Hypobank vor Augen geführt wurde, wie eng begrenzt die Landeskompetenzen sind. Wenn die Abgeordneten auf Grund der gemachten Erfahrungen nunmehr so erpicht sind, die Zuständigkeiten von Untersuchungsausschüssen des Landtages zu erweitern, ist es daher am besten, wenn sie sich als begeisterte Föderalisten bei ihren Parteikollegen in Wien um zusätzliche Landeskompetenzen bemühen. Den Beteiligten wünsche ich viel Glück und Erfolg bei ihrem Ansinnen, eine Änderung der Verfassung zugunsten der Länder herbeizuführen.

Informationen zu Peter Bußjäger



Peter BußjägerUniv.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Direktor des Institutes für Föderalismus und Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck.




peter.bussjaeger@foederalismus.at

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