Normen I: Herausforderung für die Rechtsetzung

von Institut für Föderalismus, Eigenblog, 14.01.2015

Der Wert einheitlicher technischer Normen steht in vielen Bereichen des Lebens außer Frage. Da mit der Normung aber auch Standards für Investitionskosten, Überprüfung und Verwaltung definiert werden, müssen ihre Entstehung und ihre Inhalte gründlich hinterfragt werden.

Eine Weiterentwicklung des Normungswesens hat die neue Geschäftsordnung des Instituts 2013 gebracht; sie sieht nicht nur die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, sondern auch die Veröffentlichung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern in den Komitees, die digitale Zugänglichkeit des Standes der Beratungen bei neuen Normen, die Information über die Einrichtung neuer Komitees sowie die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen, vor.

Für die im aktuellen Regierungsprogramm beabsichtigte Erarbeitung einer Österreichischen Normungsstrategie und für die Novellierung des Normengesetzes 1971 sind aus der Sicht des Instituts für Föderalismus folgende Ziele anzustreben:

  1. Steuerung der Normung:  Über die Aufsicht und die Steuerung des Normsetzungsprozesses ist sicherzustellen, dass neben den interessierten Kreisen auch die Teilnahme der öffentlichen Hand, der Bildungs- und Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft sichergestellt ist. Damit soll erreicht werden, dass die Normen dem volkswirtschaftlichen Nutzen und einer  umfassenden Nachhaltigkeit dienen. Vertreterinnen und Vertretern  des öffentlichen Interesses sind Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Die Reduzierung der Zahl der nationalen und internationalen Normen muss ein übergeordnetes Ziel sein.
  2. Transparenz und Zugänglichkeit: Zusammensetzung und Ausgewogenheit der Normungskomitees ist der Öffentlichkeit ersichtlich zu machen, insbesondere sind die teilnehmenden Organisationen bzw. deren Organisationseinheiten zu veröffentlichen. Normungsanträge sollen beeinsprucht und Konflikte vor eine Schlichtungsstelle gebracht werden können. Konkrete Normungsanträge sind einer Vorprüfung zu unterziehen. Verpflichtend geltende Normen sind frei zugänglich zu machen.
  3. Normungsbereiche: Die Bereiche, für die Normen geschaffen werden dürfen, sind gesetzlich festzulegen.
  4. Finanzierung: Die Finanzierung des Normsetzungsprozesses muss unabhängig von der Zahl der Normen und deren Geltungsdauer geregelt sein. Insbesondere ist die Teilnahme aller relevanten Interessensgruppen sicherzustellen.

Die Inhalte dieses Blogs stellen das Resümee einer Konferenz des Instituts für Föderalismus gemeinsam mit dem Land Oberösterreich am Donnerstag, 20. November 2014 in Linz dar.

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