Realismus bei Kostenersparnis durch Verwaltungsreform

von Peter Bußjäger, 15.05.2015

Für die Finanzierung der Steuerreform will die Bundesregierung 1,1 Milliarden Euro etwa zur Hälfte durch eine Verwaltungsreform und bei den Förderungen lukrieren. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass keine strukturellen Reformen angegangen würden und das wahre Einsparungspotenzial nicht ausgeschöpft werde. In der Tat sind bisher mit Ausnahme der Schulverwaltung keine konkreten Reformprojekte bekannt. Es gibt zwar mittlerweile umfangreiche Berichte der 2014 eingerichteten Aufgaben- und Deregulierungskommission, deren Vorschläge wiederum ihrerseits zum Großteil nicht neu sind (siehe dazu in der Föderalismus-Info Nr 1/2015), allerdings ist nicht klar, welche Punkte die Regierung verwirklichen will. Dass das Einsparungsziel in der Verwaltung mit 1,1 Milliarden Euro wenig erscheint, mag unter anderem daran liegen, dass sich in der Vergangenheit nicht selten namhafte Personen gegenseitig geradezu überboten haben, eine möglichst hohe Zahl an Milliarden auszurufen, die durch eine Verwaltungsreform zu holen seien. Da wurden zeitweise zwischen drei und acht Milliarden in Aussicht gestellt.

Tatsächlich sind die 1,1 Milliarden Einsparungen ein ambitioniertes und wohl durchaus realistisches Projekt, das Anerkennung verdient. Die halbe Milliarde an Einsparungen, die Bund, Länder und Gemeinden bei den Förderungen kurzfristig erbringen müssen, wird noch am leichtesten durch eine lineare Kürzung beziehungsweise Nichtanpassung an die Inflation zu erbringen sein. Entgegen landläufiger Meinung ist bei Reformen in den Verwaltungsstrukturen im Vergleich zu den Förderungen wenig zu gewinnen: So hatte vor einigen Jahren eine Gruppe von Experten ein absurd hohes Einsparungsvolumen von 1 Milliarde Euro errechnet, das sich durch eine Reform der Schulverwaltung lukrieren lasse. Mittlerweile bewegen sich hier seriöse Schätzungen bei einer Summe von etwa 50 Millionen, also etwa fünf Prozent des seinerzeit lancierten Betrages.

Die jüngsten Meldungen über die Reform der Schulverwaltung stimmen dennoch optimistisch: Offenbar hat die eingesetzte Expertengruppe die Sinnhaftigkeit einer Verschmelzung von Landesschulräten des Bundes und den Landesschulverwaltungen erkannt. Die Steuerungsfähigkeit des Bundes wird durch diese „Verländerung“ in keiner Weise gefährdet (zur Position des Instituts in der Schulverwaltung siehe Föderalismus-Info Nr 4/2010). Das Modell könnte Ansatz für weitere Reformen von vielfach kritisierten Parallelverwaltungen von Bund und Ländern, wie etwa im Sozialbereich, bieten. Hier könnten durch Eingliederung der Aufgabenbesorgung in die Landesverwaltung Synergien erzielt werden, ohne dass die Kompetenz des Bundes, Aufgaben und Ziele zu definieren, infrage gestellt ist. Insgesamt ist jedoch in der Reformdiskussion größerer Realismus gefragt. Besonders wichtig wäre die Klärung, aus welchen Aufgaben sich Bund, Länder und Gemeinden mittelfristig zurückziehen können – dort liegen die wirklich großen Einsparungspotenziale.

 

Informationen zu Peter Bußjäger



Peter BußjägerUniv.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Direktor des Institutes für Föderalismus und Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck.




peter.bussjaeger@foederalismus.at

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