Reform der Bildungsverwaltung: Argumente, Zahlen, Hintergründe

von Institut für Föderalismus, Eigenblog, 11.11.2015

 

  1. Unseriöse Zahlen des grünen Bildungssprechers:

Die Behauptung des grünen Bildungssprechers Harald Walser, die Verländerung der Schulverwaltung koste um 470 Millionen € mehr, ist in höchstem Maße unseriös und durch nichts belegt. Hier die Zahlen über die Personenstände:

In der klassischen Schulverwaltung sind bei Bund und Ländern ca. 2.000 Personen beschäftigt. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 60.000 € betragen die gesamten Personalkosten 120 Millionen €.

2. Zahlen der Sektion III des Ministeriums für Bildung und Frauen:

In einem Papier, das offensichtlich für einen politischen Schnellschuss angefordert wurde (darauf weisen die Tippfehler hin), gibt die Sektion III des BMBF die Verteuerung der Verländerung der Lehrerverwaltung mit 172,8 Millionen € an. Hier die Argumente des Ministeriums und die Gegenargumente:

3. .Einsparungen durch die Einführung der Landesbildungsdirektionen:

In diesem IFÖ-Argumentarium werden die nichtmonetären Auswirkungen einer Verländerung, beispielsweise durch die Verkürzung der Entscheidungswege und damit die Entbürokratisierung  und Beschleunigung des gesamten Systems sowie die Reduzierung der Aufsichts- und Kontrollkapazitäten durch die Letztentscheidung in den Ländern nicht bewertet. Direkte Einsparungen können in der Größenordnung von 20 Millionen € nachgewiesen werden, der Wert der Gesamtoptimierung ist deutlich höher anzusetzen:

4. Warum der nachhaltige Widerstand der Minísterialbürokratie:

Durch die Umsetzung der Bildungsdirektionen und einem deutlichen Ausbau der Schulautonomie können im Bildungsministerium die Budget- und die Personalsektion mehr oder weniger zur Gänze aufgelöst und in den verbleibenden Sektionen große Einsparungen realisiert werden.

5. Vertreterin des Bildungsministeriums hat dem Expert/innenpapier zugestimmt

Das von der Expert/innenarbeitsgruppe Schulverwaltung im März 2015 vorgelegte Papier „Freiraum für Österreichs Schulen – Empfehlung zur neuen Steuerung: frei in der Gestaltung, einheitlich in den Grundsätzen und schlank in der Umsetzung“ wurde vom Ministerium für Bildung und Frauen redigiert und herausgegeben (Impressum). Unter dem Kapitel „Die operative Umsetzung – Die Länder“ heißt es wörtlich: „Nach eingehender und intensiver Erörterung der Vor- und Nachteile sowie der Folgewirkungen in den Bereichen Personal und Schulerhalter empfehlen sieben der acht Mitglieder der Experten/innengruppe folgende Gestaltung der operativen Umsetzung:

Autonome Schulen benötigen einen Ansprechpartner für die Sicherstellung der Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Unter Berücksichtigung dieses Ziels und dem Ziel einer klaren Trennung zwischen zentraler Steuerung und operativer Umsetzung soll letztere für alle autonomen Schulen in einer neuen Einrichtung, den Bildungsdirektionen der Länder, erfolgen“. Und weiter: „Diese Tätigkeiten übt die Bildungsdirektion einerseits in mittelbarer Bundesverwaltung, andererseits in unmittelbarer Landesverwaltung aus“.  Nicht zugestimmt hat der Vertreter der Industriellenvereinigung, der ein weitergehendes Modell der Schulträgerschaft präferiert hat. Sehr wohl aber hat die Vertreterin des Bildungsministeriums auf fachlicher Ebene die Zustimmung erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

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