Schweiz: Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung
von , 01.10.2018Um die Digitalisierung gemeinsam mit dem Bund und den Gemeinden anzupacken, haben sich die Schweizer Kantone auf Leitlinien zur Digitalen Verwaltung verständigt. Der Modernisierungsprozess soll aktiv angegangen und die digitale Interaktion mit der Verwaltung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zur ersten Wahl werden. Im Anschluss finden Sie eine Kurzfassung des von der Konferenz der Kantone (KdK) veröffentlichten Papiers. Anmerkung der Redaktion
An der Plenarversammlung der KdK vom 27. September 2018 wurden die Leitlinien der Kantone zur Digitalen Verwaltung verabschiedet. Die Leitlinien sind Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses der Anforderungen an eine digitale Verwaltungsmodernisierung. Sie haben empfehlenden Charakter und sollen die Kantone darin unterstützen, die Digitale Verwaltung zu verwirklichen. Zudem dienen sie als Grundlage für die auf Ende 2019 geplante Erneuerung der E-Government-Strategie Schweiz.
"Digital First" für Bevölkerung und Wirtschaft
Die Leitlinien empfehlen das Prinzip "Digital First": Das heisst, dass die digitale Interaktion mit der Verwaltung für die Bevölkerung und die Wirtschaft zur ersten Wahl wird. Dies setzt eine durchgängige Digitalisierung der Verwaltung sowie die Förderung und Pflege digitaler Kanäle voraus. Letztere ermöglichen eine medienbruchfreie Interaktion zwischen Verwaltung, Bevölkerung und Wirtschaft.
Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein
Digitale Verwaltung ist weder aus Anbieter- noch aus Nutzersicht ein Selbstzweck. Vielmehr macht sie Behördenleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft einfacher und zugänglicher. Dies etwa, indem unnötige Interaktionen durch digitale Lösungen vermieden werden. Ein Beispiel dafür ist das Prinzip "Once Only": Gleiche Daten werden, wenn immer möglich, von einer einzigen Stelle erfasst und gepflegt. Dabei ist die Wiederverwendung von Daten gesetzlich ausreichend abzustützen.
Informationelle Selbstbestimmung schafft Vertrauen Daten sind nicht nur sicher zu verwalten. Nach dem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung sollen Bevölkerung und Wirtschaft möglichst selber über den Verwendungszweck und die Wiederverwendung von Daten bestimmen. Jederzeit Einsicht nehmen zu können, wer vertrauliche Daten zu welchen Zwecken verwendet, stärkt das Vertrauen in die Digitale Verwaltung.
Sechs Handlungsfelder für die Digitale Verwaltung
Die Leitlinien der Kantone definieren sechs Handlungsfelder, um die übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen. Aufgezeigt werden der jeweilige Handlungsbedarf sowie konkrete Lösungsansätze. Dabei wird deutlich, dass E-Government bloss ein Teilaspekt der Digitalen Verwaltung ist. Denn neben dem Einsatz neuer Technologien wirkt sich die Digitalisierung auch auf Grössen wie
Organisation, Kultur, Arbeitsweisen, Geschäftsmodelle und Datenwirtschaft aus. Aus Sicht der Kantone sind deshalb der Auftrag und die Aufgabenbereiche von E-Government Schweiz zu überprüfen und die bestehenden Zusammenarbeitsstrukturen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden entsprechend anzupassen.
Schlussfolgerungen für die E-Government-Strategie Schweiz
Die Kantone plädieren für eine stärkere Rolle von E-Government Schweiz, wenn es darum geht, die Arbeiten für die Digitale Verwaltung zu fördern und zu koordinieren. Denn die Ziele lassen sich nur erreichen, wenn die Anforderungen, Systeme und Lösungen grossflächig – das heisst über die Staatsebenen hinweg – aufeinander abgestimmt werden. Die Kantone empfehlen deshalb, die E-Government-Strategie Schweiz auf die kantonalen Leitlinien auszurichten und insbesondere die folgenden Themen in die Erneuerung der Strategie aufzunehmen:
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Kartografie der Akteure und Verantwortlichkeiten im Bereich Digitale Verwaltung:Mit einer genauen Darstellung der Verantwortlichkeiten und einer verbindlichen Abstimmung kann die Zusammenarbeit zielgerichteter und wirkungsvoller gestaltet werden.
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Regulierungs- und Rechtsetzungsagenda: Bund, Kantone und Gemeinden identifizieren, koordinieren und priorisieren den Rechtssetzungs- und Regulierungsbedarf und klären die jeweiligen Verantwortlichkeiten (Bund, Kantone oder Gemeinden).
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Gemeinsam genutzte Basisdienste, Applikationen und Dienstleistungen: Die Identifikation und Priorisierung der gemeinsam oder zentral durch den Bund zu erbringenden Leistungen (z. B. E-ID) ist wesentlich für eine rasch voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung.
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Finanzierungs- und Betriebsmodelle: Die Beschreibung zweckmässiger Finanzierungs- und Betriebsmodelle ermöglicht es, vermehrt und schneller Synergien in der Entwicklung, der Beschaffung und im Betrieb zu realisieren.
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Datenhaltung und Datenhoheit: Die Gemeinwesen setzen auf eine effiziente, transparente und medienbruchfreie Datenverwaltung. Wichtig sind u. a. die informationelle Selbstbestimmung und die Nutzung der Daten als strategische Ressource.
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Grundverständnis, Wissen und Kompetenzen: Die öffentliche Verwaltung ist in Bezug auf digitale Arbeitsweisen und Organisationsentwicklung auf ein gemeinsames Grundverständnis, Wissen und Kompetenzen angewiesen. Wichtig ist zudem die Vertrauensbildung bei den Nutzerinnen und Nutzern aus der Bevölkerung und der Wirtschaft.
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Partizipative Politikgestaltung: Digitale Lösungen und innovative Konzepte ermöglichen einen aktiven Einbezug der Bevölkerung in die Ideenentwicklung sowie in politische Prozesse und erhöhen die Nutzerorientierung.
Zum Volltext der Leitlinien: https://kdk.ch/fileadmin/files/Newsletter/Leitlinien-E-Government_20180927.pdf
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