Was die regionale Steuerautonomie kann und was nicht

von Christian Keuschnigg, 21.11.2014

Die Diskussion in Österreich zur Steuerautonomie auf Länder-  und Gemeindeebene ist oft von Schlagworten und ideologischen Positionierungen geprägt, ohne je konkret zu werden, wie sich Steuerautonomie tatsächlich auswirken würde. So wird beispielsweise ein Fiskalföderalismus häufig mit dem Hinweis auf mögliche negative Folgen eines ruinösen Steuerwettbewerbs abgelehnt. In Tat und Wahrheit muss sich Steuerautonomie keineswegs so auswirken. Das Institut für Föderalismus und Foster Europe haben das IHS beauftragt, in einem knappen Text die Chancen und Vorteile einer regionalen Steuerautonomie darzulegen, ohne negativen Folgen auszublenden. Der Text soll eine Einführung in die Prinzipien des Fiskalföderalismus geben, kann jedoch nicht eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung mit dieser Frage ersetzen. Er ist somit als Anregung zur sachlichen Diskussion zu verstehen. Hier eine Zusammenfassung der Thesen:

1. Die Steuerautonomie einer Gebietskörperschaft steht in Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung. Damit bleibt die Verantwortung für Ausgaben (Aufgabenerledigung) und Einnahmen (Aufgabenfinanzierung) in einer Hand. Das fördert einen sparsameren Umgang mit öffentlichen Geldern.

2. Steuerautonomie bewirkt fiskalischen Wettbewerb und stellt eine wichtige Komponente der Standortpolitik von Gebietskörperschaften dar. Ein solcher Wettbewerb wird im föderalen System nicht nur über Steuern, sondern auch über öffentliche Ausgaben und rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Raumordnung, Verfahrensmanagement) ausgetragen.

3. Steuerwettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu, staatliche Ausgabenentscheidungenstärker an den Interessen und Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen zu orientieren.

4. Steuerautonomie ist mit einem solidarischen Finanzausgleich gut vereinbar, der die Unterschiede in der Wirtschafts- und Finanzkraft abfedert und für einen maßvollen Ausgleich der Lebensbedingungen z.B. von Bergregionen und peripheren Gebieten sorgt. Ruinöser Steuerwettbewerb ist weder das Ziel noch die logische Konsequenz einer Steuerautonomie.

5. Der fiskalische Wettbewerb stärkt die Ausgabendisziplin und zwingt die Politik, die lokalen Ausgaben im Hinblick auf die Interessen der Steuer zahlenden Haushalte und Unternehmen noch besser zu rechtfertigen. Er sollte zusätzlich mit Elementen direkter Demokratie unterstützt werden, um den Vorstellungen der Bürger und der lokalen Wirtschaft noch mehr Geltung zu verschaffen. Die Politik handelt schließlich im Auftrag der Bürger.

6. Landes- und Gemeindesteuern müssen klar erkennbar und spürbar sein. Nur dann ist es den Bürgern möglich, bei Wahlen Zustimmung oder Ablehnung zum Gesamtpaket von Steuern und Ausgaben auszudrücken.

7. Steuerautonomie steigert nicht nur die Ausgabendisziplin, sondern auch die Transparenz staatlichen Handelns. Verantwortlichkeiten für bestimmte Ausgaben treten deutlicher hervor und die Zusammenhänge zwischen Ausgaben und Finanzierung werden sichtbar.

8. Eine eigene Steuerverwaltung der Länder oder Gemeinden ist nicht erforderlich. Ein möglicher administrativer Mehraufwand in der Steuereinhebung kann durch einheitliche Bemessungsgrundlagen begrenzt werden und wird durch Einsparungen bei den Ausgaben und durch Effizienzsteigerungen in den Verwaltungen mehr als ausgeglichen.

9. Steuerautonomie kann auch schrittweise eingeführt werden. Es ist nicht erforderlich, dass sich dieverschiedenen Ebenen des Staates vollständig aus eigenen Einnahmen finanzieren.

10. Steuerautonomie löst nicht alle Probleme und ist ein anspruchsvolles System. Die Erfahrungen vor allemin der Schweiz zeigen jedoch, dass mit fiskalischem Wettbewerb zusammen mit einem solidarischen Finanzausgleich und gut ausgebauten Instrumenten der direkten Demokratie wesentliche Effizienzvorteile zu lukrieren sind.

PS: Die Broschüre "Steuerföderalismus" mit einführenden Thesen, ausführlichem Text und Tabellen, herausgegeben vom Institut für Föderalismus und Foster Europe erscheint demnächst.

Informationen zu Christian Keuschnigg



Christian KeuschniggProfessor für Nationalökonomie, insbesondere öffentliche Finanzen, an der Universität St. Gallen, Direktor des Instituts für Höhere Studien 2012 - 2014, Leiter des Wirtschaftspolitischen Zentrums Wien

christian.keuschnigg@unisg.ch

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