26.11.2025
Die von Bundesregierung und den Landeshauptleuten sowie dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund anlässlich der Sitzung der Landeshauptleutekonferenz am 6. Juni dieses Jahres ins Leben gerufene „Reformpartnerschaft“ steht vor großen Herausforderungen.
Die schlechte Lage der Staatsfinanzen macht Reformen, die kurzfristig zu maßgeblichen Einsparungen führen, dringend erforderlich. Außerdem muss der Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, der 2012 unbefristet abgeschlossen wurde, neu verhandelt werden. Auch diese Gespräche werden von der schlechten Budgetlage überschattet. Nachdem Länder und Gemeinden über viele Jahre hinweg im Wesentlichen ausgeglichen bilanziert haben und lediglich der Bund Schulden machte, ist es Ländern und Gemeinden auf Grund der Minderung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen einerseits und den wachsenden Ausgaben andererseits, die insbesondere im Gesundheits-, Pflege- und Bildungswesen anfallen, nunmehr nicht mehr möglich, die Vorgaben des Stabilitätspaktes einzuhalten. Umso schwieriger sind Forderungen des Bundes nachzuvollziehen, den Anteil des Bundes an den gesamtstaatlichen Schulden auf 90 % zu erhöhen.[1]
Fest steht, dass eine Konsolidierung der Haushalte nur durch tiefgreifende Reformen möglich ist. Umso größere Bedeutung kommt der Reformpartnerschaft zu. Derzeit laufen Gespräche in vier großen Arbeitsgruppen, nämlich Gesundheit, Bildung, Energie und Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung.
Bisher ist über die Fortschritte in den Arbeitsgruppen wenig bekannt geworden, verlautbart wurden etwa die konkreten Zielsetzungen der Arbeitsgruppe Bildung[2] oder eine vom Nationalrat beschlossene Novelle zum AVG-Großverfahren, die eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung von großen Genehmigungsverfahren vorsieht und die ein erstes Projekt der Reformpartnerschaftsgruppe Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung darstellte.[3]
Es kann kein Zweifel bestehen, dass in den genannten Bereichen große Reformpotenziale liegen. Im Gesundheitswesen ist stärker als bisher eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt. Die überregionale Abstimmung hat zwischen Bund und Ländern zu erfolgen, wobei aus Sicht des Instituts für Föderalismus auch eine gemeinsame Planung in einer Behörde denkbar ist, die allerdings eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage bedürfen würde. Im Übrigen darf an die Rechtsprechung des VfGH erinnert werden, der bereits bisher die integrierte Planung von niedergelassenem und stationärem Bereich im Gesundheitswesen dem Bund zugewiesen hat.[4]
Im Bildungswesen sollten die Bildungsdirektionen aufgelöst werden. Ihre Aufgaben in der Bundesvollziehung sind in die mittelbare Bundesverwaltung zu integrieren und wären demnach von den Ämtern der Landesregierung zu erledigen. Dort sollte auch die Dienstrechtsverwaltung aller Lehrerinnen und Lehrer erfolgen, die somit alle zu Landesbediensteten würden. Die Gesetzgebungskompetenz könnte durchaus weiterhin beim Bund angesiedelt sein, da sonst der in diesem Bereich wichtige Wechsel des Dienstes behindert werden könnte.
Im Bereich der Energie wird wohl eine weitgehende Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeiten im Bereich des Elektrizitätswesens auf den Bund in Betracht kommen. Demgegenüber sollten die Energieerzeugungsanlagen einschließlich der Fernwärme in die Zuständigkeit der Länder übertragen werden, auch die Starkstromwege, soweit sie nicht die Landesgrenzen überschreiten, könnten in den Art 15 Abs 1 B-VG übertragen werden.
In sonstigen Bereichen der Verwaltungsreform ist an die bisherigen Vorschläge des Instituts für Föderalismus zu erinnern (sowie an entsprechende Länderforderungen), die eine Lichtung der unmittelbaren Bundesbehörden in den Ländern vorsahen:[5] Übertragung der Wildbach- und Lawinenverbauung in die Landesverwaltung mit dem Ergebnis, dass Synergien mit der Flussbauverwaltung erzielt werden können. Übertragung des Vollzugs des baurechtlichen Denkmalschutzes auf die Bezirksverwaltungsbehörden unter der Heranziehung der Sachverständigen des Bundesdenkmalamtes, was ebenfalls Synergien bringen würde. Ähnliches gilt für die Arbeitsinspektorate. Ebenso könnten bestimmte Zuständigkeiten des Sozialministeriumservice (etwa hinsichtlich der Behinderten- und Parkausweise, sonstige Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung) auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden. Im Bereich des Wohnungswesens könnten die Kompetenzen der „Assanierung“ und des „Volkswohnungswesens“ mit Ausnahme des Gemeinnützigkeitsrechts auf die Länder übertragen werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Reformpartnerschaft vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage eine zentrale Rolle für die zukünftige Finanz- und Verwaltungsstruktur Österreichs spielt. Die bisherigen Ansätze in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Energie sowie Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung zeigen, dass tiefgreifende Veränderungen notwendig sind, um die Vorgaben des Stabilitätspaktes einzuhalten und die gesamtstaatliche Effizienz zu steigern. Die Reformen sind nicht nur eine Reaktion auf die aktuelle Budgetlage, sondern auch eine Chance, föderale Strukturen neu zu ordnen und Synergien zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu nutzen, um auf diese Weise eine moderne, leistungsfähige Verwaltung zu gewährleisten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es den einzelnen Arbeitsgruppen gelingt, zu konkreten Ergebnissen zu kommen sowie die rechtlichen sowie organisatorischen Grundlagen für deren nachhaltige Umsetzung zu schaffen.
[1] Siehe dazu Hämmerle, Worum es bei den Verhandlungen über den Stabilitätspakt geht. Kleine Zeitung vom 22. September 2025, abrufbar unter <https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/20112354/worum-es-bei-den-verhandlungen-ueber-den-stabilitaetspakt-geht> (abgerufen am 25.11.2025).
[2] <https://www.bmb.gv.at/Ministerium/Presse/20250825b.html> (abgerufen am 25.11.2025).
[3] <https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2025/11/erstes-projekt-der-reformpartnerschaft-erfolgreich-umgesetzt-verfahrensturbo-im-nationalrat-beschlossen.html> (abgerufen am 25.11.2025).
[4] Siehe dazu Bußjäger, Was ist "gesamthafte integrative Planung des Gesundheitswesens"? VfGH 30.06.2022, G 334-341/2021-29, V 265/2021-29, ZfG 2023, 10.
[5] Bußjäger/Pehr, Kleines Föderalismus ABC. Begriffe, Zusammenhänge, Zitate (2025) 46 und 51, abrufbar unter <https://foederalismus.at/de/foederalismus/foederalismus-abc/> (abgerufen am 25.11.2025). Siehe dazu auch bereits den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz „Länderforderungen an die neue Bundesregierung“ vom 12.11.2013, VSt-56/969 vom 12.11.2013, abgedruckt als Anhang 11 bei Institut für Föderalismus, 38. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2013) 156 ff.
Zum 50. Jubiläum veranstaltete das Institut für Föderalismus im Herbst 2025 eine sechsteilige Ringvorlesung. In dieser wurde das breite Feld der Föderalismusforschung abgedeckt und Forschungsfragen aus den Disziplinen der Politikwissenschaft, der Ökonomie, des Rechts und der Geschichte für ein breites Publikum eingefangen und aufbereitet.
Namhafte Wissenschaftler*innen aus In- und Ausland waren als Vortragende geladen und haben dem Auditorium Einblick in die vielfältige föderale Welt gegeben:
Im ersten Vortrag stellte Dr. Karl Kössler, Forschungsgruppenleiter am Institut für Vergleichende Föderalismusforschung an der Eurac Research in Bozen/Bolzano, den Föderalismus als Modell der Staatsorganisation im internationalen Vergleich dar. Eine zentrale Erkenntnis des Vortrags war, dass das „federal toolkit“ flexibel als Instrument des Staatsaufbaus eingesetzt werden kann, um ganz unterschiedliche politische Herausforderungen zu bewältigen.
Im zweiten Vortrag befasst sich Univ.-Prof. Dr. Michael Gehler, Leiter des Instituts für Geschichte und Professor an der Stiftung Universität Hildesheim, mit der historischen und gegenwärtigen Entwicklung der Europäischen Union. Herr Gehler arbeitete einen 100-jährigen europäischen Integrationsprozess prägnant auf und kam zu dem Ergebnis, dass die EU eine quasi-föderative Konföderation ist.
Im dritten Vortrag erläuterte Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für politische Bildung und Professorin an der Universität der Bundeswehr München, die Gestaltung des deutschen Föderalismus, mit speziellem Fokus auf die Rolle der Landesparlamente und den Einfluss der politischen Parteien.
Im vierten Vortrag mit dem Thema „Föderalismus als Selbst- und Mitbestimmung“ erklärte Ass.-Prof. Dr. Sean Müller, Politologe und Assistenzprofessor am Institut für politische Studien an der Universität Lausanne, zwei unterschiedliche Definitionen von Föderalismus und zeigte anhand praktischer Beispiele aus föderalen Systemen, welche Bedeutung Selbst- und Mitbestimmung in den Konzepten einnehmen.
Im fünften Vortrag untersuchte Prof. Dr. David Stadelmann, Ökonom und Professor an der Universität Bayreuth, die Mechanismen, durch die Föderalismus Politikversagen vorbeugt, wobei er besonders institutionelle Kongruenz, Wettbewerb und wechselseitiges Lernen hervorhob. Diese föderalen Elemente fördern die Qualität politischer Entscheidungen und ermöglichen die frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen.
Der sechste Vortrag mit Dr. Katrin Praprotnik zu „Einstellungen zum österreichischen Föderalismus“ musste leider abgesagt werden. Eine Verschiebung der Veranstaltung ist geplant und wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres nachgeholt. Nähere Informationen folgen.
Die Vorträge der Ringvorlesung werden zudem über Schriftbeiträge in einem Sammelband des Instituts Eingang finden, welcher nächstes Jahr publiziert wird.
Im Oktober 2025 ist ein von Gisela Färber herausgegebener Tagungsband einer Konferenz der International Association of Centers for Federal Studies (IACFS) erschienen. Die allesamt englischsprachigen Beiträge bieten einen ersten Einblick in die „Black Box“ der zwischenstaatlichen Aspekte des öffentlichen Dienstes.
Das Institut für Föderalismus steuerte dabei den Beitrag „Farewell to Homogeneity? Development of the Staff Regulations of Public Servants in Austria since 1999“ von Peter Bußjäger und Mathias Eller bei.
Im November 2025 ist das vom Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen (EZFF) herausgegebene „Jahrbuch des Föderalismus 2025“ erschienen. Der inzwischen 26. Band dieser Reihe widmet sich dem Schwerpunktthema “Populismus und Föderalismus – ziemlich beste Freunde?”.
Der globale Aufstieg populistischer Kräfte beschäftigt die Politik und die Wissenschaft bereits seit Langem. Dem Zusammenspiel von Populismus von Föderalismus ist dagegen bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt worden. Das „Jahrbuch des Föderalismus 2025“ geht deshalb in seinem diesjährigen Schwerpunkt der Frage nach, ob föderale Strukturen populistischen Kräften ein fruchtbares Umfeld bieten oder sich stattdessen besonders gut eignen, um ihnen Einhalt zu gebieten. Elf Beiträge präsentieren dazu Einblicke aus verschiedenen Ländern. Darüber hinaus bietet das Jahrbuch in 23 weiteren Beiträgen den Lesern einen aktuellen und zusammenfassenden Überblick über verschiedene Aspekte föderaler und regionaler Struktur und Politik.
Das Institut für Föderalismus steuerte dabei den Beitrag „Die einheitliche Länderstellungnahme im Länderbeteiligungsverfahren gemäß Art. 23d B-VG in Österreich am Beispiel der Renaturierungs-Verordnung der Europäischen Union“ von Peter Bußjäger und Florian Klebelsberg bei.
Am 06.10.2025 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle verstorben. Häberles Forschung zum Föderalismus sowie seinen Verbindungen zum Institut für Föderalismus wurde ein unter https://foederalismus.at/de/blog/_309.php abrufbarer Beitrag im Föderalismus-Blog gewidmet.
Am Mittwoch, den 21. Jänner 2026, findet mit Beginn um 09:00 Uhr in der Aula der Universität Innsbruck der vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck gemeinsam mit dem Institut für Föderalismus veranstaltete 4. Anlagenrechtstag zum Thema „Anlagenrecht im Zeichen der Umsetzung von RED III“ statt. Details zum Programm und zur Anmeldung werden noch bekanntgegeben.
Am Donnerstag, den 18. Juni 2026 findet von 09:00 bis 17:00 Uhr an der Universität Innsbruck eine vom Institut für Föderalismus, dem Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, dem Forschungszentrum Föderalismus der Universität Innsbruck sowie dem Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht gemeinsam veranstaltete Tagung statt, welche sich der Innovationskraft von Landesverfassungen im Verfassungsvergleich widmet.
Nähere Details zum Tagungsprogramm werden noch bekanntgegeben.
Im März 2025 wurde vom Institut für Angewandte Politikwissenschaft (IFAP) die vom Institut für Föderalismus beauftragte Studie „Föderalismus-Monitor 2025“ durchgeführt.
Dabei handelte es sich um die mittlerweile fünfte Auflage des erstmals im September 2019 durchgeführten Föderalismus-Monitors. Im Rahmen der Studie wurde unter anderem die Zufriedenheit mit den Politikebenen, die Einschätzung der Lösungskompetenz der Politikebenen, die Bewertung der Zusammenarbeit der Politikebenen untereinander und die Frage, auf welcher Ebene die meisten Einsparungen vorgenommen werden sollten, abgefragt. Zusammenfassend kann der Schluss gezogen werden, dass sich die Länder, was die Verbundenheit der Bevölkerung, die Zufriedenheit und das Vertrauen in die Institutionen betrifft, gegenüber der jüngeren Vergangenheit deutlich verbessert haben. Die detaillierten Ergebnisse samt Vergleichen zu den vier vorangegangenen Studien aus den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2023 sind unter https://foederalismus.at/de/foederalismus-monitor.php abrufbar.
Darüber hinaus bespricht Institutsdirektor Peter Bußjäger im aktuellen Föderalismus-Talk Nr. 42 vom 24.10.2025 mit dem Titel „Föderalismus-Monitor: Nähe schlägt Ferne“ ausgewählte Ergebnisse der Studie.